Beifach

Zum Wintersemester 2017/2018 ist die Aufnahme eines Beifaches wieder möglich. Achtung: für zulassungsbeschränkte Beifächer ist eine vorherige Bewerbung (online) erforderlich. Für zulassungsfreie Beifächer ist eine Einschreibung vom 1.8. bis zum 30.9. online möglich. Die Kapazität für zulassungsbeschränkte Beifächer wird in der Zulassungszahlenverordnung  (ZulZVO M-V) festgelegt.

Zugang zum Beifach

Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
1. im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden,(frühestens zum Beginn des 3. Fachsemesters), oder
2. ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
3. sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
4. unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.

Weitere Hinweise:

1. Die Einschreibung in ein Beifach kann frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
2. Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt

Erste Änderungssatzung der SPSO vom 12.04.2019

Zweite Änderungssatzung der SPSO vom 14.07.2022

Als Beifach wählbare Unterrichtsfächer