Hörbeeinträchtigungen

Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Die Schwere ist von Außenstehenden nicht erkennbar. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit. Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an; die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt; das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt. Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert. Schwerhörigkeit wiederum geht einher mit einem eher verzerrten und bruchstückhaften Hören, bei dem Stör und Hintergrundgeräusche, wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Sie kann als Folge von Alter und von Erkrankungen wie der Glasknochenkrankheit auftreten. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber nicht das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.

Auswirkungen auf den Studienalltag, (Haupt-) Schwierigkeiten

Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das (Nicht-) Verstehen von Wortbeiträgen, v.a. in Seminaren und Vorlesungen. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. In Präsenzveranstaltungen ist es besonders wichtig, das Verstehen von mündlich vermitteltem Lehrinhalt und Diskussionsbeiträgen zu ermöglichen.

Tipps und Tricks

Veranstaltungen:
für gute Lichtverhältnisse sorgen, Vermeiden von Gegenlicht; störungsfreie Akustik: Räume mit wenig Nachhall, Geräuschpegel durch geschlossene Türen/Fenster und Unterbinden von Zwischengesprächen verringern; vordere Sitzplätze reservieren, bei Diskussionen Sitzordnung im Halbkreis; Verwendung von Mikroportanlagen, Plenumsbeiträge über Mikrofon wiederholen

Materialien:
frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien, über Audio vermittelte Lehrinhalte visualisieren und adaptieren, Anbieten von Textfassungen und Untertiteln; bei Einsatz von Dolmetscher:innen für Gebärdensprache auch diese frühzeitig mit Materialien versorgen, damit diese sich mit Fachbegriffen vertraut machen; Verschriftlichung von Diskussionsergebnissen, Bereitstellung von Protokollen

Leistungen und Nachteilsausgleich:
Prüfungsmodifikation: Ersatz mündlicher durch schriftliche Prüfungen sowie von Einzelarbeiten durch Gruppenarbeiten; Zulassen technischer Hilfsmittel, z. B. Sprachcomputer, die die Eingaben über die Tastatur oder über Eingabegeräte in Laut/Schriftsprache verwandeln; Zulassen von Schriftdolmetschung /Schreibassistenz; Frist und Zeitverlängerungen bei der Bearbeitung von Aufgaben; Nicht Wertung von Schreibfehlern

Diese Informationen und ein detailliertes Beispiel mit Methodenvorschlägen für die Planung von Veranstaltungen mit hörbeeinträchtigten Teilnehmenden finden Sie in folgender Hinweiskarte: 

Hinweiskarte Hörbeeinträchtigungen
Hinweiskarte Hörbeeinträchtigungen