Neues zur Promotionsförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes

Mit der Entscheidung des BMBF, die Stipendiensätze zu erhöhen und die Stipendienlaufzeit zu verlängern, haben sich die Rahmenbedingungen der Förderung für wissenschaftlich exzellente und engagierte Promovierende durch die Studienstiftung des deutschen Volkes verbessert:
(1) Die Stipendienhöhe betrug bisher 1.450 Euro, inkl. der Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro. Ab Oktober 2023 erhöht sich die finanzielle Förderung auf insgesamt 1.550 Euro, und auch in den beiden kommenden Jahren wird das Stipendium um je weitere 100 Euro erhöht, auf insgesamt 1.750 Euro ab Oktober 2025. Darüber hinaus gibt es nach wie vor die Auslandsförderung inkl. Gebührenzuschüsse sowie substanzielle Zulagen für Stipendiat*innen mit Kind(ern). Die Stipendium ist mit einer Viertelstelle im Bereich der Forschung und Lehre kombinierbar, wodurch die Geförderten vollwertigen Zugang zu den Systemen der Sozialversicherung erhalten und wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung sammeln können.
(2) Bisher wurden Promotionsvorhaben über zwei Jahre gefördert, ein drittes Förderjahr konnte nur in Halbjahresschritten beantragt werden. Dies hat sich nun maßgeblich geändert: Ab Oktober 2023 erfolgt die Förderzusage über die gesamte Projektlaufzeit von drei Jahren mit der Option auf eine zusätzliche sechsmonatige Verlängerung. Davon unberührt können Eltern sowie Personen, deren Arbeitsfortschritt durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist, bis zu 12 Monate länger gefördert werden.


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