Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsbeschränkung

Um an der Universität Rostock studieren zu können, müssen die hier beschriebenen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Unabhängig davon gilt für bestimmte Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung ("numerus clausus"). Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist also neben dem Erfüllen der Zugangsvoraussetzung noch eine Bewerbung erforderlich. 

Deutsche und Bildungsinländer

Für grundständige Studiengänge an der Universität Rostock benötigen Deutsche und Bildungsinländer eine Hochschulzugangsberechtigung. Als Bildungsinländer gelten alle ausländischen Studieninteressierten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

Deutsche mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss

Deutsche mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss können im Vorfeld überprüfen, ob ihr Abschluss als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Dazu nutzen Sie bitte das Infoportal anabin der Kultusministerkonferenz über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

Hochschulzugangsberechtigung

Für ein Studium an der Universität Rostock muss eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen vorliegen:

  • Allgemeine Hochschul­reife (Abitur)
  • Fachge­bundene Hochschul­reife
  • erster berufsqualifizierender Studienabschluss 
  • berufliche Aufstiegsfortbildungen, die zu einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung führen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirte o.ä.)
  • Zugangsprüfung (Studieren ohne Abitur)

Hinweis: Die Fachhochschulreife berechtigt nicht, ein Studium an der Universität Rostock aufzunehmen.

Info-Service

Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten

Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.

Telefonische Sprechzeiten: 
Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230

Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock): 
Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr  
Text-Chat:  Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.

E-Mail: studiumuni-rostockde