Das Studierendensekretariat leistet Amtshilfe, sofern eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Das Amtshilfegesuch wird schriftlich eingereicht. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls in Schriftform. Ansprech
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/amtshilfe-leisten-190997/