Einschreibung (= Immatrikulation) in einen Studiengang
Mit der Einschreibung (lat. "Immatrikulation") werden Sie Studierender der Universität Rostock im jeweiligen Studiengang. Die Einschreibung an der Universität Rostock erfolgt entsprechend der Immatrikulationsordnung innerhalb bestimmter Fristen. Ein persönliches Erscheinen ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt bei einem Studienbeginn zum Wintersemester in der Zeit vom 1. August bis 30. September. Die Einschreibung erfolgt bei einem Studienbeginn zum Sommersemester in der Zeit vom 1. Februar bis 30. März. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entnehmen Sie die Immatrikulationsfrist dem Zulassungsbescheid. Bitte berücksichtigen Sie hier auch ggf. durchgeführte Nachrückverfahren.
Geänderte Einschreibefristen zum Wintersemester 2023/24
Die Einschreibefrist zum Wintersemester 2023/24 wurde bis zum 13.10.2023 für zulassungsfreie Studiengänge verlängert.