JUNIORPROFESSUR AN DER UNIVERSITÄT ROSTOCK

JUNIORPROFESSUR AN DER UNIVERSITÄT ROSTOCK

Neben der Habilitation ist die Juniorprofessur deutschlandweit ein weiterer - je nach Fachdisziplin unterschiedlich etablierter - Karriereweg zur Lebenszeitprofessur. Ziel der Universität Rostock ist es, die Juniorprofessur als Karriereweg zur Lebenszeitprofessur zu stärken und die Attraktivität der Beschäftigungsbedingungen mit Blick auf die Planbarkeit der Karrierewege zu steigern.

Die Juniorprofessur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen, deshalb sollten – sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in erfolgt ist – Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen. Juniorprofessuren werden in der Besoldungsgruppe W1 etabliert, haben eine Lehrverpflichtung von vier bis sechs Semesterwochenstunden und werden in der Regel auf Zeit verbeamtet. Das Beamtenverhältnis auf Zeit kann auf Antrag bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um bis zu zwei Jahre je Kind, insgesamt höchstens vier Jahre, verlängert werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Juniorprofessor*innen zählen zu den Hochschullehrer*innen. Ihr Status entspricht dem der übrigen Professor*innen, was auch die wissenschaftliche Selbstständigkeit beinhaltet: Laut  § 57 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes nehmen „die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer […] die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung in ihrem Fach nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbstständig wahr.“ Ein Teil der Juniorprofessuren wird mit Tenure-Track bzw. mit einer Tenure-Track-Option (d.h. mit der Möglichkeit einer Berufung auf eine W2- oder W3-Lebenszeitprofessur, ohne Ausschreibung) ausgeschrieben.