
Gasthörerschaft an der Universität Rostock
Eine Gasthörerschaft ermöglicht es interessierten Personen, auch ohne Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) Einrichtungen der Universität Rostock zum Zwecke der Weiterbildung zu nutzen. Dies bedeutet, Gasthörer können:
- Lehrveranstaltungen in zulassungsfreien Studiengängen besuchen,
- die Bibliothek nutzen,
- die Angebote des Sprachenzentrums und
- des Hochschulsports nutzen.
Außerdem erhalten sie ein Nutzerkonto des IT- und Medienzentrums für den IT-Studierendenservice.
Gasthörer werden nicht immatrikuliert und gelten daher auch nicht als Studierende der Universität Rostock, wodurch sie nicht berechtigt sind, Prüfungen oder Klausuren abzulegen.
Sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, kann jeder Interessierte Gasthörer der Universität Rostock werden, indem er einen Antrag auf Gasthörerschaft für eine oder mehrere Lehrveranstaltung(en) im Studierendensekretariat stellt. Der Antrag ist dort unter den nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten auf Anfrage erhältlich.
Für die Gasthörerschaft wird eine Gebühr von 46,00 Euro pro Semester erhoben.
Internationale Studierende (mit Heimatuniversität im Ausland), die ein oder mehrere Semester an der Universität Rostock verbringen, gelten nicht als Gasthörer, sondern als Gaststudierende. Informationen zum Gaststudium finden Sie ► hier.