ETHIK IN DER FORSCHUNG


Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen ethische Verantwortung für ihre Forschung und sind zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben verpflichtet. Zur Wahrnehmung der Verantwortung können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Rostock entsprechende Unterstützungs- und Beratungsstruckturen nutzen. Wenden Sie sich je nach ethischer Fragestellung bitte an eine der unten aufgeführten Kommissionen. 

Sofern sich Fragen zur Guten wissenschaftlichen Praxis ergeben, können Sie sich an die Ombudspersonen der Universität Rostock wenden. Fachliche Beratung zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes bieten zusätzlich die/der Tierschutzbeauftragte der Universität Rostock an.          


ETHIKKOMMISSION

Betrifft die ethische Fragestellung den Schutz von Probandinnen und Probanden sowie Versuchstieren oder benötigen Sie ein Ethikvotum im Rahmen eines Drittmittelantrags oder einer Publikation, wenden Sie sich bitte an die Ethikkommission der Universitätsmedizin.

Die Ethikkommission der Universitätsmedizin übernimmt entsprechende Anfragen der Universität Rostock außerhalb der Universitätsmedizin. Auf der Webseite die Ethikkommission finden Sie im Bereich Antragsstellung Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen. Unter sonstige klinische Prüfungen ist eine Checkliste online zugängig.

Füllen Sie die Checkliste bitte aus und reichen Sie diese bitte mit Ihrer Anfrage an ethikmed.uni-rostockde bei der Ethikkommission ein. Weiterhin bittet die Ethikkommission um eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Gebühren fallen für Universitätsangehörige in der Regel nicht an. Ausnahme bilden Forschungsvorhaben, die zum Beispiel über Sponsoren finanziert werden.

Die Ethikkommission stellt Unbedenklichkeitserklärungen sowie Ethikvoten je nach Bedarf in Deutsch oder Englisch und auch nachträglich aus.  
 



KOMMISSION FÜR ETHIK SICHERHEITSRELEVANTER FORSCHUNG

Betrifft die ethische Fragestellung eine mögliche nicht-zivile Nutzung von Forschungsergebnissen durch Dritte oder die Vertretbarkeit sicherheitsrelevanter Forschung, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Senatskommission für Forschung, Wissenstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs.

Grundsätzlich hat die Universität Rostock in ihrer Grundordnung festgelegt, dass Lehre, Forschung und Studium an der Universität friedlichen Zwecken dienen soll ("Zivilklausel", §3 Abs. 5). Besteht der Verdacht von dieser Klausel abzuweichen, wird das Vorhaben einer universitätsinternen Prüfung unterzogen. Die Senatskommission für Forschung, Wissenstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs übernimmt derzeit die Funktion einer Kommission für Ethik siherheitsrelevanter Forschung (KEF). Auf Seiten des Rektorats liegt die Zuständigkeit beim Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.

Die Geschäftsstelle der Senatskommission nimmt Ihre Anfrage entgegen und begleitet diese in enger Abstimmung mit dem Prorektorat sowie der Senatskommission. Im Rahmen der Bearbeitung werden Sie der gebeten der Geschäftsstelle Unterlagen zu Ihrem Anliegen vorzulegen.