Die Dienstvereinbarung „Mobil Arbeiten“ gilt grundsätzlich für alle wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich Mitarbeitenden der Universität Rostock und begründet die Möglichkeit, Dienstaufgaben auch
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/mobil-arbeiten-185267/