Sie haben gemäß § 26 TV-L Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im Umfang von 30 Tagen, schwerbehinderte Beschäftigte haben einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen. Kürzungen ergeben sich bei Elternzeit o
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/urlaub-nehmen-140537/