Nachhaltigkeitssfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
ZIEL:
- Der Nachhaltigkeitsfonds unterstützt Initiativen von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Rostock, die zu einem nachhaltigen, also ökologisch, ökonomisch, sozial und kulturell tragfähigen Betrieb an der Universität Rostock beitragen.
ZIELGRUPPE:
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Rostock.
FÖRDERUMFANG:
- Die Fördersumme kann zwischen € 1.000 und € 3.000 betragen, abhängig von der Anzahl der beteiligten Fachbereiche (= Fakultäten, zentrale Einrichtungen, Zentrale Universitätsverwaltung usw. bis zu € 1000 bei einem, bis zu € 3000 bei mindestens drei Bereichen).
- Die Förderung ist ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten (z.B. Druckkosten oder Reisekosten), Hilfskräften und Kosten für Referierende vorgesehen.
- Die maximale Projektdauer beträgt ein Jahr.
- Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Nachhaltigkeitsfonds eine Teilförderung darstellen, d.h. das Projekt kann zusätzlich auch andere Förderungen erhalten.
ANTRAGSFRISTEN:
- Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
- Einreichungsfristen sind der 1. Januar und 1. Juli.
- Außerhalb dieses Stichtages können nach vorheriger Absprache mit der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit, sofern noch Mittel vorhanden sind, kleinere Projekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, gefördert werden.
- Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.
VERFAHREN:
- Anträge von Studierenden müssen in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden aus der Wissenschaft oder der Verwaltung gestellt werden. Es ist bei Einreichung aller Anträge darzulegen, dass die Bearbeitung über die gesamte Projektlaufzeit abgesichert ist.
- Die eingegangenen Vorschläge werden durch den Runden Tisch Nachhaltigkeit auf Zuständigkeit und Kosten geprüft.
- Bevorzugt werden Maßnahmen, die in mehreren Universitätsbereichen (z.B. mehreren Fakultäten) wirken und idealerweise von Personen aus verschiedenen Organisationseinheiten geplant werden.
- Maßnahmen sind förderfähig, wenn:
- die Umsetzung innerhalb eines Jahres gewährleistet werden kann,
- sie der Allgemeinheit zu Gute kommt und nicht auf den Nutzen einzelner oder einiger weniger Personen abzielt
- Nicht förderfähig, sind:
- Maßnahmen die kontinuierlich Folgekosten nach sich ziehen oder die auf Dauer angelegt sind,
- Maßnahmen, die bereits an der Universität Rostock umgesetzt wurden bzw. sich in der Umsetzung bzw. Planung befinden und für die von der Universität Rostock bereits finanzielle Mittel im Haushalt veranschlagt wurden,
- Maßnahmen von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten sowie
- Personalmittel (außer Mittel für Hilfskräfte), Abschluss- und Qualifizierungs-arbeiten sowie Bewirtungskosten.
- Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel des Nachhaltigkeitsfonds obliegt der/dem Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit auf Grundlage der Empfehlung des Runden Tisch Nachhaltigkeit.
- Erstellung eines Bewilligungsbescheides oder eines Ablehnungsschreibens (voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist).
- Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
BERICHTSPFLICHT:
- Spätestens drei Monate nach dem Auslaufen der Förderung ist der Prorektorin ein Abschlussbericht über das durchgeführte Vorhaben vorzulegen.
ANSPRECHPERSONEN:
Rückfragen zum Nachhaltigkeitsfonds der Universität Rostock:
Corina Reinheckel
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Telefon: +49 (0)381 498 1022
E-Mail: pft.fondsuni-rostockde
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde
