Nächste Ausschreibungsfrist: 1. Oktober 2026
Die Universität Rostock unterstützt Wissenschaftler:innen gezielt bei der Vorbereitung von Drittmittelanträgen. Als unterstützendes Angebot hat das Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit den Forschungsfonds mit den beiden Förderlinien “Talententwicklung” und “Verbundforschung” eingerichtet. Über den Forschungsfonds werden zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Mittel können zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden, die der Vorbereitung des Drittmittelantrags dienen. Das Förderangebot steht allen Fachdisziplinen offen. Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist ausgeschlossen. Im Anschluss an die Förderung ist die Einreichung des Drittmittelantrags nachzuweisen.
Die Förderlinie "Talententwicklung" fokussiert sich auf die Unterstützung von Wissenschaftler:innen im Rahmen von Antragsinitiativen bei der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie beim European Research Council (ERC).
ZIELGRUPPE:
- Die Förderlinie “Talententwicklung” richtet sich an promovierte Wissenschaftler:innen der Universität Rostock (ohne Universitätsmedizin Rostock), die sich in den Karrierestufen R2 (Postdocs) bis R4 (Professor:innen) befinden (Klassifizierung nach European Framework for Research Careers unter euraxess.ec.europa.eu/career-development/researchers).
- Wird die Vorbereitung einer DFG-Antragsstellung angestrebt, sind Wissenschaftler:innen förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch kein eigendes DFG-Projekt leiten.
FÖRDERUMFANG:
- Die maximale Fördersumme von 15.000 € kann zur Finanzierung der folgenden Ausgaben verwendet werden:
- Sachkosten (inkl. Reisekosten)
- Personalkosten
- Kosten für Hilfskräfte oder
- Lehraufträge
- Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Förderfonds des/der Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit eine Teilförderung darstellen, das Projekt also zusätzlich weitere Mittel zur Anschubfinanzierung erhält.
- Die Projektlaufzeit ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Anträge auf kostenneutrale Verlängerung der Förderung können in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.
- Die Gewährung der Förderung steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Haushaltsmittel der Universität Rostock.
ANTRAGSFRISTEN:
- Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
- Die Einreichungsfristen sind jeweils am 1. April und 1. Oktober des laufenden Jahres.
- Anträge sind über das Online-Antragsportal einzureichen.
AUSWAHLKRITERIEN:
- Wissenschaftliche Qualität des Förderantrags (einschließlich Vorarbeiten)
- Potenzial des Vorhabens für die Einwerbung von Drittmitteln
- Beitrag des Forschungsprojekts zur weiteren Stärkung des Forschungsprofils der Antragsteller:innen sowie der dazugehörigen Einrichtung
VERFAHREN:
- Einreichung des Antrages unter Verwendung der Antragsvorlage über das Online-Antragsportal
- Prüfung der Vorhaben auf ihre Förderwürdigkeit durch das Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
- Weiterleitung aller förderfähigen Anträge (inkl. Empfehlung zur Förderwürdigkeit) an die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs
- Stellungnahme der Senatskommission zu den Empfehlungen des Prorektorats zur Förderwürdigkeit der Anträge sowie ggf. Priorisierung der eingereichten Anträge
- Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
- voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist:
Bekanntgabe des Förderentscheidung:
(a) Bewilligungsbescheid & Bereitstellung der bewilligte Mittel oder
(b) Ablehnungsschreiben (grundsätzlich ohne Begründung) - Veröffentlichung der geförderten Projekte unter Angaben der Antragsteller*innen, Titel und Inhalt des Projektes
BERICHTSPFLICHT:
Zur Erfüllung der Berichtspflicht sind dem Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Verwendungsnachweis zum Ende des Haushaltsjahres
- Abschlussbericht spätestens 3 Monate nach dem Auslaufen der Förderung
- Nachweis zur Einreichung des Projektantrages beim Drittmittelgeber innerhalb der kommenden 12 Monate nach Abschluss der Förderung oder bis zur nächsten Ausschreibungsfrist
Bitte beachten Sie, dass bei Nicht-Einreichung des Drittmittelantrags die zugesagten Fördermittel zurückgefordert werden.
Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Tel: +49 381 498-1002
pftuni-rostockde
Administrative Ansprechperson
Dr. Doreen Schwarz
Tel: +49 381 498-1002
forschungsberatunguni-rostockde
