Neue amtliche Bekanntmachung über die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität Rostock

Seit Inkrafttreten des Kodex zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Ziel ist es, eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen zu verankert, die weniger die Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis in den Fokus nimmt, als vielmehr den Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Im Mai 2023 hat die Universität auf Basis der 19 Leitlinie der DFG eine neue Satzung verabschiedet und in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht:

Entsprechend § 1 jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler der Universität Verantwortung das eigene Verhalten an den Standard guter wissenschtliche Praxis auszurichten.

Die Universität bittet alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Satzung aufmerksam zu lesen.

Hinweis: Eine Übersetzung der Satzung ins Englische ist derzeit in Bearbeitung.


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