Erasmus+ Mitarbeitermobilität (STT)
ERASMUS+ unterstützt die berufliche Weiterentwicklung von Hochschulpersonal durch geförderte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland. Lehrende, Verwaltungskräfte und weiteres Personal deutscher Hochschulen können Aufenthalte in den 33 Programmländern (alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) wahrnehmen – etwa für Fortbildungen oder Hospitationen an Partnerhochschulen oder anderen Einrichtungen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung oder Jugend.
Eine ERASMUS+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Monaten möglich. An der Universität Rostock werden aufgrund begrenzter Mittel maximal 5 aktive Tagungstage sowie 2 Reisetage gefördert. Bei nachgewiesener umweltfreundlicher Anreise können, abhängig von der Entfernung, bis zu 4 zusätzliche Reisetage erstattet werden.
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthalts gilt der erste Tag der Anwesenheit an der aufnehmenden Einrichtung, als Enddatum der letzte Tag. Die tatsächliche Dauer ist nach Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Konferenzen werden nicht gefördert. Warum? ERASMUS+ fördert gezielt nachhaltige Lernerfahrungen und praktischen Austausch, keine kurzfristigen Veranstaltungen.
Förderfähige Weiterbildungsformate
Gefördert werden verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung, beispielsweise:
- Job Shadowing
- Hospitationen
- Studienbesuche
- Staff Training Weeks
- Sprachkurse
- Workshops und Seminare
- weitere fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
Auch Blended Intensive Programmes (BIPs) können im Rahmen einer Erasmus+-Mitarbeitermobilität förderfähig sein, sofern die Voraussetzungen des Erasmus+-Programms erfüllt sind.
Förderkriterien & Bewerbungsfrist
Nach Einreichung des Antrags, entscheidet das International Office in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitsbereich bzw. der jeweiligen Einrichtung über eine Förderung.
Bei der Auswahl werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Befürwortung durch das zuständige Dezernat, Referat, die Fakultät oder das Institut
- Relevanz des geplanten Aufenthalts für die berufliche Tätigkeit an der Universität Rostock
- Qualität und Nutzen des geplanten Weiterbildungsprogramms
Zur Zeit gibt es keine festen Bewerbungsfristen für die Erasmus+ Mitarbeitermobilität.
Förderanträge können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Auch kurzfristige Anträge werden, sofern Fördermittel verfügbar sind, nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Buchungen (z. B. für Reise oder Unterkunft) sollten erst vorgenommen werden, nachdem Sie eine Förderzusage des International Office erhalten haben und Ihr Dienstreiseantrag genehmigt wurde. Erfolgen Buchungen vorab, geschieht dies auf eigenes finanzielles Risiko.
Antragstellung & Ablauf
Schritt 1: Anfrage beim International Office
Senden Sie zunächst eine formlose Anfrage per E-Mail an outgoing.io@uni-rostock.de. Das International Office prüft, ob eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Erasmus+-Mittel möglich ist.
Erst nach einer positiven Rückmeldung kann die Antragstellung fortgesetzt werden.
Schritt 2: Unterlagen einreichen
Nach Erhalt der Förderzusage reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Im Original an das International Office:
- von uns bereitgestellter Dienstreiseantrag
Per E-Mail an das International Office:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Mobility Agreement
Das Mobility Agreement muss von folgenden Personen unterschrieben werden:
- Ihnen als Antragsteller*in,
- der*dem Internationalisierungsbeauftragten Ihrer Fakultät bzw. Einrichtung,
- der Partnerinstitution.
Für Mitarbeitende aus den Zentralen Universitären Funktionen (ZUF) erfolgt die Unterschrift durch die jeweilige Fachvorgesetzte bzw. den jeweiligen Fachvorgesetzten.
Schritt 3: Prüfung der Dokumente und Erfassung der Mobilität
Nach Eingang aller Unterlagen
- ergänzt das International Office die Finanzierungsdaten,
- leitet den Dienstreiseantrag an die Reisekostenstelle zur Genehmigung weiter und
- prüft die weiteren eingegangen Unterlagen.
Ihre Mobilitätsdaten werden durch das International Office in den Programmsystemen Mobility Online und Beneficiary Module erfasst.
Die Datenerfassung ist verpflichtender Bestandteil des Erasmus+-Programms und dient der administrativen Abwicklung sowie der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission.
Schritt 4: Reise buchen
Sobald der Dienstreiseantrag genehmigt wurde, können Sie Ihre Reise sowie Ihre Unterkunft verbindlich buchen.
Bitte beachten Sie: Buchungen, die vor Erhalt der Förderzusage und der Genehmigung des Dienstreiseantrags erfolgen, geschehen auf eigenes finanzielles Risiko.
Schritt 5: Finanzierung der Reise
Die Kosten für Reise, Unterkunft und weitere Ausgaben müssen zunächst von Ihnen selbst verauslagt werden.
Der Erasmus+-Zuschuss wird nicht vor Reisebeginn ausgezahlt, sondern entsprechend der geltenden Verfahrensweise nach Abschluss der Mobilität und Einreichung der erforderlichen Unterlagen abgerechnet. Die Förderung dient als Zuschuss und deckt in der Regel nicht sämtliche entstehenden Kosten.
Mobilität & Abrechnung
Während Ihres Aufenthalts nehmen Sie an den vereinbarten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Sollten sich Änderungen am am Reisezeitraum ergeben, informieren Sie bitte umgehend die Reisekostenstelle (D2.4) sowie das International Office.
Bitte lassen Sie am letzten Tag Ihres Aufenthaltes die Aufenthaltsbestätigung von der Partnerinstitution unterschreiben.
Dienstreise abrechnen:
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts reichen Sie die erforderlichen Nachweise beim International Office ein.
Dazu gehören in der Regel:
- Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance)
- Abrechnungsformular des International Office für Mitarbeitendenmobilität
- gegebenenfalls weitere in der Fördervereinbarung genannte Unterlagen
Erst nach Eingang aller Dokumente kann die Mobilität vollständig abgeschlossen und abgerechnet werden.
Berichterstattung:
Alle Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Mobilität automatisch eine E-Mail mit einem Link zum EU Participant Report (EU Survey).
Der Online-Bericht wird über das Erasmus+-System (Beneficiary Module) der Europäischen Kommission bereitgestellt und ist für alle Geförderten verpflichtend.
Im Bericht werden unter anderem folgende Aspekte abgefragt:
- Durchführung und Organisation der Mobilität
- Qualität der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme
- Erfahrungen mit der Gasteinrichtung
- Erreichen der Lern- und Weiterbildungsziele
- Auswirkungen der Mobilität auf die berufliche Tätigkeit
- allgemeine Zufriedenheit mit dem Erasmus+-Aufenthalt
Der Bericht dient der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des Erasmus+-Programms auf europäischer Ebene.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“). Für deutsche Hochschulen gelten einheitliche Erasmus+-Fördersätze für Aufenthalts- und Reisekosten.
Aufgrund der begrenzten verfügbaren Erasmus+-Fördermittel können unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer maximal 5 aktive Tage + Reisetage finanziell gefördert werden.
Bei längeren Aufenthalten wird der darüber hinausgehende Zeitraum als Zero-Grant-Zeitraum (nicht geförderter Zeitraum) durchgeführt. Die Mobilität kann dennoch vollständig durchgeführt werden.
Folgende Sätze gelten für deutsche Hochschulen:
| Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer |
|---|---|
| Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. | 180 EUR |
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern. | 160 EUR |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. | 140 EUR |
Reisekostenpauschale
Für die An- und Abreise werden im Rahmen der Erasmus+-Förderung zusätzliche Reisetage berücksichtigt.
- Konventionelles Reisen: Es können bis zu zwei Reisetage (An- und Abreise) gefördert werden.
- Grünes Reisen (Green Travel): Werden überwiegend nachhaltige Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaft) genutzt, können – abhängig von der tatsächlichen Reisedistanz – bis zu vier zusätzliche Reisetage gefördert werden.
Die Anzahl der zusätzlichen Reisetage richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort:
500-1.000 km 1 zusätzlicher Reisetag
1.001-1.500 km 2 zusätzliche Reisetage
1.501-2000 km 3 zusätzliche Reisetage
über 2000 km 4 zusätzliche Reisetage
Achtung: Die Gewährung zusätzlicher Reisetage setzt voraus, dass die Voraussetzungen für Green Travel gemäß den Erasmus+-Vorgaben erfüllt sind. Bitte geben Sie bereits bei der Antragstellung an, wenn Sie eine nachhaltige An- und Abreise planen.
Die Höhe der Reisekostenförderung richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Distanz wird europaweit einheitlich über das von der Europäischen Kommission bereitgestellte Berechnungsinstrument (einfache Distanz als Luftlinie) ermittelt.
Erstattet werden pauschal in Abhängigkeit von der einfachen Distanz als Luftlinie folgende Beträge:
| einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei nicht-grünem Reisen | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei grünem Reisen |
|---|---|---|
| < 100 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 – 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 – 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 – 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 – 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 – 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Teilen Sie Ihre Erfahrungen
Neben der verpflichtenden Berichterstattung freuen wir uns über Fotos, kurze Videos und ein persönliches Statement zu Ihrem Aufenthalt. Ihre Erfahrungen helfen dabei, Erasmus+ sichtbar zu machen, andere Kolleginnen und Kollegen für eine internationale Mobilität zu begeistern und den internationalen Austausch an der Universität Rostock zu fördern.
Ausgewählte Beiträge veröffentlichen wir – mit Ihrer Zustimmung – auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen des International Office.
Wenn Sie uns Bild-, Video- oder Textmaterial zur Verfügung stellen möchten, reichen Sie bitte zusätzlich die Einwilligung zur Nutzungein. Erst nach Vorliegen Ihrer Einwilligung können wir Ihre Beiträge veröffentlichen.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen!
Formulare Mitarbeitermobilität (STT) 26/27 im Überblick
- Dienstreiseantrag
- Annahmeerklärung
- Mobility for Training Agreement
- Aufenthaltsbestätigung
- Dienstreiseabrechnung (auch für Projekt 25/26 gültig)
Kontaktmöglichkeit
Nadine Karkossa (i. V.)
Mobilitätskoordinatorin
Kröpeliner Str. 29 +49 (0) 381 498 1700
18055 Rostock outgoing.io(at)uni-rostock.de
Raum 302

