Impfungen gegen Covid-19

Bisher werden Impfungen gegen Covid-19, die mit Impfstoffen ohne Zulassung in der EU erfolgt sind, nicht in der EU anerkannt. Daher gelten Menschen mit einer nicht zugelassenen Impfung in der EU als nicht geimpft. Bei Fragen werden Studierende zu Schutzwirkung und Dokumentation einer früheren Covid-19 Erkrankungen oder vorangegangenen Impfungen gegen Covid-19 durch das Team der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten an der Universitätsmedizin Rostock beraten.

Kontakt: tropen@med.uni-rostock.de, Telefon 0381-494 7511

Bis zum 31.12.2021 können Studierende die eine Impfung erhalten haben, die in der EU nicht zugelassen wurde, weiterhin kostenlose die Bürgertests in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind. Als Nachweis ist ein Ausweisdokument, eine Studienbescheinigung sowie ihr Impfausweis vorzulegen. Weitere Informationen sind beim Bundesgesundheitsministerium verfügbar.


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