Besondere Voraussetzungen in einzelnen Prüfungsfächern

Studium einer modernen Fremdsprache

Wenn ihr eine moderne Fremdsprache studiert, sollt ihr einen mindestens dreimonatigen (im Ganzen oder in mehreren Teilen) Auslandsaufenthalt in einem Land mit der entsprechenden Amtssprache absolvieren. Habt ihr vor dem Beginn eures Studiums bereits einen Auslandsaufenthalt, der nicht länger als 3 Jahre zurück liegt, absolviert, kann dieser euch angerechnet werden. 

Möglichkeiten den Auslandsaufenthalt zu absolvieren:

  • ein Studium an einer Hochschule bzw. Universität
  • Sprachassistententätigkeit
  • ein Auslandspraktikum
  • Sprachkurse in einem Land mit entsprechender Amtssprache
  • Au Pair-Tätigkeit (vor dem oder während des Studiums)
  • einen Schulbesuch in einem Land mit entsprechender Amtssprache (6 Monate und mehr)
  • Arbeit in einem Land mit entsprechender Amtssprache 

Zur Meldung zum 1. Staatsexamen müsst ihr euren Aufenthalt im Ausland nachweisen können. Beispielsweise durch Referenzen, Flugticktes oder Ähnlichem. Die Meldung zum 1 Staatsexamen erfolgt über das Lehrerprüfungsamt.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage:

Lehrerprüfungsverordnung

Kapitel 2 Meldeverfahren, § 20 Besondere Voraussetzungen in einzelnen Prüfungsfächern

Bei folgenden Möglichkeiten kann euch die Universität Rostock unterstützen: