Details zur Zusätzlichen Eignungsquote

In der ZEQ werden 10 % der über die Hauptquoten zu vergebenen Plätze vergeben.

Hinweis: Gilt nicht für Medizin und Zahnmedizin

In der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden 10 % der für den jeweiligen Studiengang im Rahmen der Hauptquoten zur vergebenden Studienplätze vergeben. In der Zusätzlichen Eignungsquote dürfen Hochschulen nur Kriterien berücksichtigen, die unabhängig von Schulnoten und fachspezifisch sind, also einen Bezug zum jeweiligen Studiengang haben.

Die Kriterien der Universität Rostock in der Zusätzlichen Eignungsquote

An der Universität Rostock werden in der ZEQ für örtlich zulassungsbeschränkte (also nicht für Medizin und Zahnmedizin) grundständige Studiengänge entweder die beiden Kriterien fachspezifische Berufsausbildung und Freiwilligendienst/Ehrenamt/außerschulische Leistungen (immer fachspezifisch) oder ausschließlich das Kriterium fachspezifische Berufsausbildung berücksichtigt. In der Übergangsphase bis einschließlich Wintersemester 21/22 wird neben diesen Kriterien auch immer das Kriterium Wartezeit berücksichtigt.

Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden

Wie viele Punkte in der ZEQ für welche Kriterien vergeben werden ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Es werden zwei Varianten unterschieden.

Variante A

  • 35 Punktebei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 35 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeiten oder für besondere außerschulische Leistungen die jeweils fachspezifisch sind
  • bis zu 30 Punkte für die Wartezeit

Variante B

  • 70 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • bis zu 30 Punkte für die Wartezeit

Welche Variante in welchem Studiengang angewandt wird und welche Berufsausbildungen bzw. welche Freiwilligendienste/Ehrenämter/außerschulische Leistungen für den jeweiligen Studiengang als fachspezifisch anerkannt werden, kann den jeweiligen studiengangsbezogenen Anlagen der Zulassungssatzung (Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium –URZS) entnommen werden.

Die Kriterien Berufsausbildung und Freiwilligendienst/Ehrenamt/außerschulische Leistungen können jeweils nur einmal erfüllt werden, so führen auch zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten nicht zu mehr als 35 Punkten. Es erfolgt keine Abstufung innerhalb dieser Kriterien (die Abschlussnote der Berufsausbildung ist beispielsweise unbedeutend). Bewerber*innen erhalten also bei einem Studiengang der Variante A im Kriterium Berufsausbildung entweder 35 oder 0 Punkte.

Im Kriterium Wartezeit können bis zu 30 Punkte erreicht werden. Innerhalb des Kriteriums erfolgt eine Abstufung. Für eine Wartezeit von 16 oder mehr Semestern werden 30 Punkte vergeben, bei einer kürzeren Wartezeit verringert sich die Punktzahl entsprechend.

Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit in der Zusätzlichen Eignungsquote nicht mehr berücksichtigt.

Es werdn dann in Variante A die Kriterien Berufsausbildung und Freiwilligendienst/Ehrenamt/außerschulische Leistungen mit jeweils 50 Punkten und in Variante B das Kriterium Berufsausbildung mit 100 Punkten berücksichtigt.