Übersicht aller im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Rostock

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt müssen Studieninteressierte sich bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie ► hier.

Höhere Fachsemester

Es ist ggf. möglich, dass bei einem Einstieg in ein Höheres Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, auch wenn der Studiengang zum 1. Fachsemester nicht zulassungsbeschränkt ist. Informationen zum Einstig in ein höheres Fachsemester und eventuell damit verbundene Zulassungsbeschränkungen finden sie ► hier.

Zulassungsbeschränkung für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen bzw. für Sonderpädagogik

Die Studiengänge ► Lehramt an Grundschulen und ► Lehramt für Sonderpädagogik sind als ganzes örtlich zulassungsbeschränkt. Es ist also immer eine Bewerbung erforderlich.

Übersicht aller zulassungsbeschränkten Unterrichtsfächer in den Studiengängen Lehramt an Regionalschule bzw. an Gymnasien

Die Studiengänge ► Lehramt an Gymnasien und ► Lehramt an Regionalen Schulen sind nicht als ganzes zulassungsbeschränkt sondern bestimmte Unterrichtsfächer unterliegen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Es ist also immer dann eine Bewerbung erforderlich, wenn mindestens eines der angestrebten Unterrichtsfächer zulassungsbeschränkt ist. Folgende Unterrichtsfächer sind für diese beiden Schulformen zulassungsbeschränkt: