Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende (ordentlich Immatrikulierte) sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Dieses gilt auch auf direktem Weg von der Wohnung zur UR und zurück.
Daher sind alle Unfälle unverzüglich mit der Unterschrift des Sicherheitsbeauftragen bzw. Studienbüro/Prüfungsamt Ihrer Fakultät im Studierendensekretariat zu melden, um diese umgehend an die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern weiterzuleiten.
- Das notwendige Formular und allgemeine Erläuterungen zur Unfallanzeige für Studierende finden Sie hier.
- Die Liste der Sicherheitsbeauftragten im Hochschulbereich und Informationen zu diesen finden Sie hier.
Sportunfälle: Die Unfallanzeige wird durch den Sicherheitsbeauftragten des Instituts für Sportwissenschaften unterschrieben (Hr. Reder, Hr. Lange).
Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung für die Universität Rostock ist die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.
Gasthörer, Teilnehmer der Seniorenakademie der UR oder Teilnehmer an Ferienkursen oder Kursen, die auf Hochschulzulassung vorbereiten, sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Hinweise zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz während ausgeübter Praktika finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in der Broschüre "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen" die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben wird. (www.dguv.de)
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 51 81 - 0
Fax: 0385 / 51 81 - 111
postfach(at)unfallkasse-mv.de
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