Das am 31. Januar 2025 im Bundestag verabschiedete und am 14. Februar 2025 vom Bundesrat bestätigte GewaltHilfeGesetz ist ein historischer Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Es verpflichtet die Bundesländer, bis spätestens 2032 ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und barrierearmes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten aufzubauen.
Im Mittelpunkt stehen dabei Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Erstmals wird ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gesetzlich verankert – unabhängig vom Wohnort, kostenfrei und niedrigschwellig zugänglich. Der Bund unterstützt den notwendigen Strukturaufbau mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036.In Mecklenburg-Vorpommern wurde zur Umsetzung des Gesetzes ein Landesrat gegründet, in dem Ministerien und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammenarbeiten. Auch Fachkräfte ausdem Hilfenetz bringen ihr Wissen in Fokusgruppen ein – ein wichtiges Signal für Beteiligung aus der Praxis.
Das Gesetz verfolgt klare Ziele:
- Versorgungslücken schließen
- Schnelle Intervention bei Gewaltvorfällen
- Folgen von Gewalt mindern
- Präventionsarbeit stärken
Es macht deutlich: Gewalt ist keine Privatsache. Sie betrifft oft ganze Familiensysteme – insbesondere Kinder, die miterleben oder selbst betroffen sind. Schutz, Aufarbeitung und langfristige Unterstützung müssen daher immer auch sie mitdenken. Zugleich gilt: Gewalt betrifft nicht nur Frauen. Auch trans, inter und nicht-binäre Personen erfahren geschlechtsspezifische Gewalt. Viele Organisationen setzen sich dafür ein, dass der gesetzliche Schutz künftig für alle betroffenen Menschen gilt – unabhängig von Geschlechtsidentität.Das GewaltHilfeGesetz zeigt, was eine lebendige Demokratie bewirken kann: Veränderung durch Beteiligung, Kritik und gemeinsame Verantwortung. Der Weg ist noch nicht zu Ende – aber ein wichtiger Schritt ist gemacht. (Quelle: Gewalthilfegesetz - Frauenhauskoordinierung)
Kontakt:
Dr. Heidrun Jander
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Rostock
Tel.: +49 381 498-5743
gleichstellungsbeauftragte(at)uni-rostock.de
