Inklusiv kommunizieren - Vielfalt leben

Am 8. Oktober 2025 positioniert sich der Deutsche Kulturrat in der Resolution „Vielfalt in der Sprache schützen und fördern“ zu sprachlicher Vielfalt. Diese sei ein wesentlicher Bestandteil kultureller Vielfalt, da sie eine Möglichkeit darstelle, die Vielfalt der Bevölkerung abzubilden und zu erreichen.

Unter sprachlicher Vielfalt zählt der Deutsche Kulturrat auch geschlechtergerechte Sprache und äußert sich zu Fragen der Anwendung. Der Deutsche Kulturrat stellt klar, dass es keine Pflicht zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Kulturbereich gibt. Die Nutzung solcher Formen sei eigenständig zu entscheiden – für Institutionen wie für Einzelpersonen. Außerdem wird betont, dass ein Verbot inklusiver Sprachformen nicht zulässig wäre. Die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit von Kunst und Medien schließe mit ein, Sprache frei zu gestalten und weiterzuentwickeln. Zudem erinnert der Deutsche Kulturrat daran, dass staatliche Förderung im kulturellen Bereich keinen inhaltlichen Auftrag vorgibt. Kulturschaffende, Einrichtungen und Medien sind ihrem professionellen und künstlerischen Selbstverständnis verpflichtet, nicht politischen Erwartungen. Schließlich wird festgehalten: Ob jemand geschlechtergerechte Sprache nutzt oder ablehnt, darf keinen Einfluss auf Förderentscheidungen oder institutionelle Unterstützung haben. Sprachenentscheidungen dürfen weder benachteiligen noch bevorzugen.  

Für Hochschulen bedeutet das: In einer Gemeinschaft, die von unterschiedlichen Lebensentwürfen, Herkunftskulturen, Identitäten und Perspektiven geprägt ist, braucht es eine Sprache, die dieser Vielfalt gerecht wird. Geschlechtergerechte und inklusive Formulierungen sind dabei kein Gebot, sondern ein Angebot, um Sichtbarkeit zu schaffen und niemanden ungewollt auszuschließen. Zugleich schützt die Resolution den freien Umgang mit Sprache: Weder verpflichtende Formen noch Verbote fördern ein respektvolles und konstruktives Miteinander. Entscheidend sind die bewusste Wahl und die Offenheit für Dialog.

Als Gleichstellungsteam unterstützen wir daher Wege, die Vielfalt sprachlich abzubilden. Inklusive Sprache ist ein Beitrag zu Teilhabe und Wertschätzung, weil sie Unterschiede sichtbar macht, ohne sie zu trennen. Unser Ziel ist ein universitärer Sprachgebrauch, der Menschen einlädt und der zeigt, dass Vielfalt an unserer Universität nicht nur anerkannt, sondern täglich gelebt wird. So stärken wir eine Kultur des Respekts und der Zugehörigkeit und gestalten gemeinsam eine Hochschule, in der Gleichstellung nicht nur Anspruch, sondern gelebte Praxis ist.

Quelle: Deutscher Kulturrat 8.10.2025, Aufgerufen am 30.11.2025  

 

Kontakt:
Dr. Heidrun Jander
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Rostock
Tel.: +49 381 498-5743
gleichstellungsbeauftragte(at)uni-rostock.de


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