An wen kann ich mich bei Fragen rundum die Wahl wenden?
Bei Fragen zum Zeitpunkt, Ablauf und zur Organisation der Wahl wenden Sie sich bitte an den von der Gleichstellungsbeauftragten bestellten Wahlvorstand.
Wie erreiche ich den Wahlvorstand?
Frau Romy Kleinjohann als Vorsitzende des Wahlvorstandes erreichen Sie unter romy.kleinjohann@uni-rostock.de oder telefonisch unter 498 1332.
Wer darf wählen?
Alle weiblichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten der Uni
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- wenn sie länger als drei Monate an eine andere Dienststelle abgeordnet sind, wenn feststeht, dass sie spätestens innerhalb von weiteren drei Monaten in die Uni zurückkehren
sind wahlberechtigt.
Wer darf gewählt werden?
Grundsätzlich sind alle wahlberechtigten weiblichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten einer Dienststelle wählbar, die
- seit sechs Monaten der Uni angehören und seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
- am Wahltag nicht länger als sechs Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind (z. B. Elternzeit, Sabbatjahr). –
- bei einer Abordnung von länger als 3 Monaten innerhalb von weiteren drei Monaten an die Uni zurückkehren
- keine eigenverantwortlichen Entscheidungen in Personalangelegenheiten treffen.
