Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Ihre Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular auf www.uni-rostock.de/weiterbildung und wird mit Eingang bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zur Zahlung der Gebühren, sofern welche für die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung ausgewiesen sind. Nach Annahme der Anmeldung durch die Wissenschaftliche Weiterbildung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität eines Weiterbildungsangebotes, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs und bei Angeboten für Studierende im Losverfahren berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass unsere Weiterbildungsmaßnahmen keine nach den Bildungsfreistellungs- und -urlaubsgesetzen der Länder anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen sind, Prämiengutscheine vom Bund und Bildungsschecks der Länder werden hingegen anerkannt.

Zulassungsvoraussetzungen
Für die einzelnen Weiterbildungsangebote sind je nach Anforderung die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Hochschulabschluss, Studienbescheinigung oder Berufserfahrung) zu erfüllen, deren Nachweis mit der Anmeldung zu erbringen ist. Die Unterlagen (z.B. eine einfache Kopie des Hochschulabschlusses, der Studienbescheinigung oder ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem eine mindestens einjährige Berufserfahrung hervorgeht) können als elektronische Fassung per E-Mail oder per Fax zugesendet werden. Bei der Online-Anmeldung können die entsprechenden Dateien direkt hochladen werden. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen bei der Anmeldung entsprechende Sprachkenntnisse (Niveaustufe C1) nachweisen.

Gebühren
Auf der Grundlage von § 3 der Satzung der Universität Rostock über die Erhebung von Hochschulgebühren, Beiträgen und Entgelten (Hochschulgebührensatzung) in Verbindung mit dessen Anlage 2 wird nach Ihrer Anmeldung für die Belegung eines Weiterbildungsangebotes eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Unter Umständen können für besondere Leistungen der Wissenschaftlichen Weiterbildung zusätzliche Gebühren erhoben werden. Für die Anreise, Übernachtung und Verpflegung während der Präsenzveranstaltungen kommen Sie als Teilnehmer stets und in voller Höhe selbst auf.

Zahlungsweise
Den Gebührenbescheid und die Rechnung erhalten Sie in der Regel zum Beginn der Weiterbildung. Darauf sind der Titel und Zeitraum des Kurses sowie die entsprechende Höhe der Gebühren vermerkt. Die volle Gebühr ist mit Fälligkeitsdatum des Bescheides an die angegebene Bankverbindung zu überweisen. In Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung möglich. Diese muss noch vor der Erstellung der Rechnungsunterlagen vereinbart werden.

Rücktritt
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn des Weiterbildungsangebotes möglich. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Poststempel/ Faxdatum/ E-Mail) der Rücktrittserklärung. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt von der Teilnahme am Weiterbildungsangebot zurücktreten wollen, wird die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe erhoben. Die Rücksendung des Lehrmaterials entbindet Sie nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Gebühr. Die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen eines Weiterbildungsangebotes berechtigt nicht zu einer Kürzung der Gebühren. Die Universität Rostock hat das Recht zum Rücktritt, wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde, Sie Ihre Teilnahmepflichten nicht erfüllen, den Hochschulbetrieb stören oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Falle eines Rücktritts entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der Universität Rostock durch den Rücktritt zusätzliche Kosten, haben Sie diese zu tragen.

Absage von Weiterbildungsangeboten
Die Universität Rostock kann ein Weiterbildungsangebot aus triftigen Gründen absagen. Triftige Gründe sind insbesondere, wenn die für das Zustandekommen des Weiterbildungsangebotes erforderliche Mindestanzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird oder ohne Ersatzmöglichkeit die vorgesehene Lehrkraft krankheitsbedingt ausfällt. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Beachten Sie dies bitte bei der Buchung von Anreise und Unterkunft. Falls ein Weiterbildungsangebot abgesagt werden muss, erfolgt diese Absage in der Regel spätestens eine Woche vor Beginn des Weiterbildungsangebotes.

Wechsel von Dozenten, Lehrkräften und Veranstaltungsorten
Sollten die vorgesehenen Dozenten und Lehrkräfte der Weiterbildungsveranstaltungen kurzfristig ausfallen (z.B. im Krankheitsfall), so behält sich die Universität Rostock vor, einen gleichwertigen Dozenten einzusetzen. In Ausnahmefällen kann es zu Verschiebungen oder Änderungen der Termine oder des Programmablaufs kommen. Die Weiterbildungsveranstaltungen finden in der Regel in Rostock statt. Im Ausnahmefall behält sich die Universität Rostock vor, die jeweilige Lehrveranstaltung an einem anderen Ort durchzuführen. In einem solchen Fall erhalten Sie rechtzeitig Bescheid. Änderungen dieser Art berechtigen weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühren.

Teilnahmebescheinigungen, Prüfungen und Zertifikate
Nach der aktiven Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Präsenzveranstaltung(en) erhalten Sie einen Teilnahmenachweis inklusive eines Curriculums über die Dauer und Inhalte der absolvierten Weiterbildung.

Die aktive Präsenzteilnahme ist in der Regel verpflichtende Voraussetzung, um die abschließende Prüfungsleistung erbringen zu können. Die Art der Prüfungsleistung ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein universitäres Zertifikat inklusive eines Supplements, das u.a. die Prüfungsnote sowie die Dauer und den Inhalt der Weiterbildung ausweist. Die Teilnahmebescheinigungen und Abschlusszertifikate werden von der jeweils zuständigen Prüfungsstelle ausgestellt und ausgehändigt, wenn Sie Ihren Nachweis- und Zahlungspflichten nachgekommen sind sowie alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden. Eine nichtbestandene Prüfung kann im Prüfungszeitraum der nächstfolgenden (identischen) Weiterbildung wiederholt werden. Der Prüfungszeitraum umfasst die letzten 6 Wochen des Weiterbildungsangebots. Für die Wiederholungsprüfung fällt nach Maßgabe der Hochschulgebührensatzung eine zusätzliche Gebühr an.

Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung eine Bescheinigung über die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausgestellt, sofern auch die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.

Haftungsausschluss
Ein Versicherungsschutz durch die Universität Rostock für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme besteht nicht. Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen, sofern nicht Beschäftigte der Universität Rostock diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Durch die Bewerbung und Anmeldung erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften für Verwaltungszwecke sowie späterer Informationen der Wissenschaftlichen Weiterbildung einverstanden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rostock.