Teilnahmebedingungen Hochschuldidaktik

Anmeldung

Ihre Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular auf www.uni-rostock.de/weiterbildung/hochschuldidaktik/startseite/ und wird mit Eingang bei der Hochschuldidaktik verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zur Zahlung der Gebühren, sofern welche für die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung ausgewiesen sind. Nach Annahme der Anmeldung durch die Hochschuldidaktik erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität eines Weiterbildungsangebotes, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass unsere Workshops keine nach den Bildungsfreistellungs- und -urlaubsgesetzen der Länder anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen sind, Prämiengutscheine vom Bund und Bildungsschecks der Länder können hingegen anerkannt werden.

Gebühren

Auf der Grundlage von § 3 der Satzung der Universität Rostock über die Erhebung von Hochschulgebühren, Beiträgen und Entgelten (Hochschulgebührensatzung) in Verbindung mit dessen Anlage 2 wird nach Ihrer Anmeldung für die Belegung eines Weiterbildungsangebotes eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.

Zahlungsweise

Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel zum Beginn der Weiterbildung. Darauf sind der Titel und Zeitraum des Kurses sowie die entsprechende Höhe der Gebühren vermerkt. Die volle Gebühr ist mit Fälligkeitsdatum des Bescheides an die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Eine Ratenzahlung wird ausgeschlossen.

Rücktritt

Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn des Weiterbildungsangebotes möglich. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Poststempel/ Faxdatum/E-Mail) der Rücktrittserklärung. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt von der Teilnahme am Weiterbildungsangebot zurücktreten wollen, wird die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe erhoben. Die Universität Rostock hat das Recht zum Rücktritt, wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde, Sie Ihre Teilnahmepflichten nicht erfüllen, den Hochschulbetrieb stören oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Falle eines Rücktritts entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der Universität Rostock durch den Rücktritt zusätzliche Kosten, haben Sie diese zu tragen.

Absage von Weiterbildungsangeboten

Die Universität Rostock kann ein Weiterbildungsangebot aus triftigen Gründen absagen. Triftige Gründe sind insbesondere, wenn die für das Zustandekommen des Weiterbildungsangebotes erforderliche Mindestanzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird oder ohne Ersatzmöglichkeit die vorgesehene Lehrkraft krankheitsbedingt ausfällt. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Weiterbildungsangebot abgesagt werden muss, erfolgt diese Absage in der Regel spätestens eine Woche vor Beginn des Weiterbildungsangebotes.

Wechsel von Dozierenden, Lehrkräften und Veranstaltungsorten

Sollten die vorgesehenen Dozierenden und Lehrkräfte der Weiterbildungsveranstaltungen kurzfristig ausfallen (z.B. im Krankheitsfall), so behält sich die Universität Rostock vor, gleichwertige Dozierende einzusetzen. In Ausnahmefällen kann es zu Verschiebungen oder Änderungen der Termine oder des Programmablaufs kommen. Die Weiterbildungsveranstaltungen finden in der Regel in Rostock statt. Im Ausnahmefall behält sich die Universität Rostock vor, die jeweilige Lehrveranstaltung an einem anderen Ort durchzuführen. In einem solchen Fall erhalten Sie rechtzeitig Bescheid. Änderungen dieser Art berechtigen weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühren.

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

Nach der aktiven Teilnahme von mindestens 80 Prozent an der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis inklusive eines Curriculums über die Dauer und Inhalte der absolvierten Weiterbildung.

Haftungsausschluss

Ein Versicherungsschutz durch die Universität Rostock für Teilnehmende einer Weiterbildungsmaßnahme besteht nicht. Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen, sofern nicht Beschäftigte der Universität Rostock diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Durch die Bewerbung und Anmeldung erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften für Verwaltungszwecke sowie späterer Informationen der Hochschuldidaktik einverstanden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rostock.