Wenn Sie ein Kind erwarten, sollten Sie dies dem Arbeitgeber anzeigen, nur so können wir sicherstellen, dass die gesetzlichen Schutzmaßnahmen, die im Mutterschutzgesetz festgelegt sind, für Sie und Ih
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/schwangerschaft-mitteilen-beschaeftigte-172895/