Als Mutter werden Sie Ihr neu geborenes Kind ggf. stillen wollen. Wenn Sie frühzeitig wieder im Berufsleben stehen, haben Sie Anspruch auf Stillzeiten nach den Vorgaben des Mutterschutzgesetz (§ 7 Abs
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/stillzeit-nehmen-177265/