FÖRDERLINIE 1: Talententwicklung

FÖRDERLINIE 1: Talententwicklung


Forschungsfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


ZIEL DES FORSCHUNGSFONDS:

  • Der Forschungsfonds unterstützt Wissenschaftler:innen der Universität Rostock gezielt bei der Vorbereitung von Drittmittelanträgen
  • Durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen soll die intensive Bearbeitung des Antragsvorhabens unterstützt werden.

FOKUS DER FÖRDERLINIE 1:

  • Die Förderlinie "Talententwicklung" konzentriert sich auf die Unterstützung bei der Erstellung von Erstanträgen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Vorbereitung von Anträgen für den European Research Council (ERC) und ist für alle Fachdisziplinen offen.
  • Durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen soll die intensive Bearbeitung der Antragsvorhaben ermöglicht werden.

ZIELGRUPPE:

  • Die Förderlinie “Talententwicklung” richtet sich an promovierte Wissenschaftler:innen der Universität Rostock (ohne UMR), die sich in den Karrierestufen R2* (Postdocs) bis R4* (Professor:innen) befinden.
    (* Klassifizierung nach European Framework for Research Careers unter euraxess.ec.europa.eu/career-development/researchers)

FÖRDERUMFANG:

  • Die maximale Fördersumme von 15.000 € kann zur Finanzierung der folgenden Ausgaben verwendet werden:
    • Sachkosten (inkl. Reisekosten)
    • Personalkosten
    • Kosten für Hilfskräfte oder
    • Lehraufträge
  • Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Förderfonds des/der Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit eine Teilförderung darstellen, das Projekt also zusätzlich weitere Mittel zur Anschubfinanzierung erhält.
  • Die Projektlaufzeit ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Anträge auf kostenneutrale Verlängerung der Förderung können in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.
  • Die Gewährung der Förderung steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Haushaltsmittel der Universität Rostock.

ANTRAGSFRISTEN:

  • Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
  • Die Einreichungsfristen sind i.d.R. jeweils am 1. Mai und 1. November. Die erste Einreichungsfrist nach dem Programmstart verschiebt sich auf den 31.05.2025.
  • Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.

AUSWAHLKRITERIEN:

  • Wissenschaftliche Qualität des Förderantrags (einschließlich Vorarbeiten)
  • Potenzial des Vorhabens für die Einwerbung von Drittmitteln
  • Beitrag des Forschungsprojekts zur weiteren Stärkung des Forschungsprofils der Antragsteller:in und der dazugehörigen Einrichtung

VERFAHREN:

  • Einreichung der Anträge entsprechend der Mustervorlage über das ONLINE-Antragsportal.
  • Prüfung der Vorhaben auf ihre Förderwürdigkeit durch das Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
  • Weiterleitung der Anträge mit einer Empfehlung über die Förderwürdigkeit an die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nach­wuchs.
  • Überprüfung der Empfehlung auf Förderwürdigkeit durch die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs, ggf. Priorisierung der eingereichten Vorhaben.
  • Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
  • Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der/des Antragsteller:in umgesetzt) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit der Universität Rostock mit Angaben der Antragsteller*innen, Titel und Inhalt des Projektes.

BERICHTSPFLICHT:

  • Übermittlung eines Nachweises zur Einreichung des Projektantrages bei einem Drittmittelgeber im Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
  • Einreichung eines Verwendungsnachweises zum Ende des Haushaltsjahres bzw. eines Abschlussberichtes spätestens 3 Monate nach dem Auslaufen der Förderung im Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit. 

ANSPRECHPERSONEN:

Rückfragen zum Forschungsfonds der Universität Rostock: 
Corina Reinheckel 
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit 
Telefon: +49 (0)381 498 1022
E-Mail: pft.fondsuni-rostockde 

Fachliche Beratung zur Forschungsförderung der DFG: 
Dr. Doreen Schwarz
Forschungsreferentin
Tel.: +49 (0)381 498 1631
E-Mail: doreen.schwarzuni-rostockde 

Fachliche Beratung zur Forschungsförderung der EU: 
Dr. Lois Woestman 
EU-Referentin 
Tel.: +49 381 498-1630
E-Mail: lois.woestmanuni-rostockde

DOWNLOADS & LINKS

DOWNLOAD: PROGRAMMBESCHREIBUNG

ANTRAGSVORLAGE

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Antragsportal erst am 26.05.2025 freigeschaltet wird. 

Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit

Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde