
ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Die Universität Rostock verfügt im Rahmen des ERASMUS+ Programms über zahlreiche Partnerschaften mit Hochschulen in Europa. Die Verträge werden zwischen den einzelnen Fachbereichen abgeschlossen und von den Internationalisierungsbeauftragten betreut. Das International Office kümmert sich gemeinsam mit den Fächern um Abschluss, Verlängerung und Umsetzung der bilateralen Verträge.
Neue Förderberechnung für Erasmus+ Studienaufenthalte und Praktika
Zum akademischen Jahr 2026/27 wird die Förderberechnung vereinfacht und transparenter gestaltet. Die maximale Förderdauer musste angepasst werden, damit die zur Verfügung stehenden Erasmus+ Mittel möglichst vielen Studierenden zugutekommen.
Die Höhe Ihrer Erasmus+ Förderung richtet sich nach der Dauer Ihres Aufenthalts und dem Fördersatz des jeweiligen Gastlandes. Bei einsemestrigen Studienaufenthalte werden maximal 3,5 Monate (105 Tage) finanziell gefördert, bei zweisemestrigen Studienaufenthalte maximal 7 Monate (210 Tage). Aufenthaltstage, die über die maximale Förderdauer hinausgehen, gelten als Zero-Grant-Zeitraum und werden nicht finanziell gefördert. Bis zur maximalen Förderdauer von 105 bzw. 210 Tagen wird die Förderung taggenau berechnet; wobei ein voller Monat 30 Tagen entspricht.
Ab dem akademischen Jahr 2026/27 entfällt der Zuschuss für erwerbstätige Studierende.
Abschließen der Annahmeerklärung für Erasmus+ Aufenthalte:
Bitte füllen Sie Seite 1 der Annahmeerklärung aus, schicken das vorbereitete Word-Dokument (sowie ggf. Nachweise für die Beantragung eines Top-Ups) an outgoing.io(at)uni-rostock.de und buchen dann über Stud.IP einen Termin für unsere Sprechstunde: https://studip.uni-rostock.de/dispatch.php/consultation/overview?username=akagon
Allgemeine Dokumente
Formulare 26/27 (zu verwenden für alle Aufenthalte, die ab dem WS26 beginnen)
- Annahmeerklärung ERASMUS+ Studium
(bitte vor Besuch der Sprechstunde als vorausgefülltes Word-Dokument per Mail schicken) - Online Learning Agreement
- Anfangsbestätigung
- Endbestätigung
- selbstformulierter Erfahrungsbericht
- Transcript of Records der Heimathochschule
- Learning Agreement before the mobility (bitte nur verwenden, falls OLA nicht möglich)
- Learning Agreement during the mobility (bitte nur verwenden, falls OLA nicht möglich)
Kontaktmöglichkeiten
L. Luzie Oßwald
ERASMUS+ Outgoing
ERASMUS+ Bilaterale Verträge
E-Mail: outgoing.io(at)uni-rostock.de
Tel.: +49 (0) 381 498 1701
Sprechzeiten
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Raum 103
Vorteile eines Studiums im Ausland
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für diverse Studierendengruppen
Voraussetzungen für ein ERASMUS+ Auslandsstudium
- reguläre Immatrikulation an der Universität Rostock
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS+ Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
Wie bereite ich mich konkret auf meinen Auslandsaufenthalt vor?
Viele relevante Informationen sind in der ERASMUS+ Checkliste zu finden.
ERASMUS+ Bestimmungen
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können insgesamt zwölf Monate gefördert werden.
- In einzugigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können insgesamt 24 Monate gefördert werden.
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland sind von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach) möglich.
- Zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz von Studierenden gibt es einen verpflichtenden Test vor der Mobilität (die Pflicht dazu ist momentan ausgesetzt).
- Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz können Studierenden in allen EU-Amtssprachen Online-Sprachkurse angeboten werden.
Bewerbung
Zunächst informieren Sie sich auf der Webseite des International Office über die bestehenden ERASMUS+ Partnerschaften Ihrer Fakultät / Ihres Instituts. Der erste Weg führt Sie dann zum Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereichs. Dort erhalten Sie weitere Informationen v.a. zu fachspezifischen Gegebenheiten des Austauschs (z.B. Anerkennung). Entsprechend der Gepflogenheiten des Fachs bewerben Sie sich bei Ihrem Internationalisierungsbeauftragten um einen Austauschstudienplatz. Wenn Sie den Platz zugesichert bekommen, wird der Internationalisierungsbeauftragte Sie offiziell bei der Partnerhochschule nominieren. Bitte vergewissern Sie sich, dass der Internationalisierungsbeauftragte die Nominierung tatsächlich vorgenommen hat.
(Für den Fall, dass ihr Fachbereich keinen ERASMUS+ Vertrag mit der von Ihnen gewünschten Partneruniversität hat, besteht die Möglichkeit, über einen „fachfremden“ Vertrag ins Ausland zu gehen. Dies bedeutet, dass Sie einen ERASMUS+ Austauschplatz eines anderen Fachbereiches nutzen können. Dafür gehen Sie zum verantwortlichen Internationalisierungsbeauftragte und fragen, ob von dem vorhandenen Kontingent ein Platz an Sie abgegeben werden könnte. Wenn ja, informieren Sie sich bitte umgehend an der Gastuniversität, an die Sie gehen möchten, ob Sie als fachfremde ERASMUS+ Studierende akzeptiert werden und wie in diesem Fall die Nominierung ablaufen soll. Mit Hilfe der gewonnenen Informationen und der notwendigen fachlichen Vorbereitung besprechen Sie dann das weitere Prozedere sowohl mit dem für die Nominierung verantwortlichen Internationalisierungsbeauftragten als auch mit dem für die Anerkennung zuständigen Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereichs, sodass Sie nominiert werden können.)
Nach Ihrer Nominierung haben Sie sich selbstständig an der Partneruniversität innerhalb der durch die Partneruniversität vorgegeben Fristen zu bewerben.
Im Anschluss an die Nominierung und Ihre erfolgreiche Bewerbung an der Partneruniversität geht es an das Ausfüllen der für die ERASMUS+ Förderung notwendigen Formulare. Die jeweils aktuellen Formulare finden Sie auf den Seiten des International Office, die Sie dann bitte gewissenhaft digital ausfüllen. Anschließend die Annahmeerklärung als vorausgefülltes Word-Dokument per E-mail an das International Office senden und danach zeitnah unangemeldet in eine ERASMUS+ Sprechstunde kommen.
Einen Vorgeschmack auf den Studienaufenthalt als auch interessante und nützliche Informationen finden Sie in den Erfahrungsberichten ehemaliger ERASMUS-Studierender.
Was für Leistungen müssen für die ERASMUS+ Förderung erbracht werden?
Im Ausland sollen Kurse mit einem dem Arbeitspensum an der UR vergleichbarem Gesamtvolumen (z.B. 30 ECTS-CP) besucht werden. Dieses ist durch das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement for Studies am Anfang des Auslandssemesters nachzuweisen. Nach dem Auslandsaufenthalt ist für jedes im Ausland verbrachte Semester ein erfolgreich bestandenes Volumen von 10 ECTS-CP durch eine Kopie des Transcript of Records nachzuweisen (Zusammensetzung der ECTS-CP ist egal = z.B. ob 5 x 2 ECTS-CP oder 1 x 10 ECTS-CP bzw. ob benotet oder nicht ist unerheblich). Können keine 10 ECTS-CP pro Semester nachgewiesen werden (bzw. liegen keine triftigen Gründe vor, warum 10 ECTS-CP nicht erreicht werden konnten), muss die ERASMUS-Förderung zurückgezahlt werden.
Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte können für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten bis maximal 12 Monaten vergeben werden. Die tatsächliche Dauer der Mobilitätsphase ist nach ihrem Abschluss durch die aufnehmende Einrichtung zu belegen. Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und setzt sich aus den im Folgenden erläuterten Finanzierungskomponenten zu einer Gesamtförderung zusammen.
1. Die Höhe des Erasmus+-Zuschusses richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts und dem Fördersatz für das jeweilige Gastland. Mobilitäten mit einer Dauer von mindestens 2 Monaten (60 Tagen) bis maximal 3,5 Monaten (105 Tage) werden taggenau gefördert. Dabei wird ein voller Monat mit 30 Tagen berechnet. Aufenthaltstage, die über die maximal geförderten 105 Tage hinausgehen, gelten als Zero-Grant-Zeitraum und werden nicht finanziell gefördert. Bei Studienaufenthalten, die sich über zwei Semester erstrecken, wird der Erasmus+-Zuschuss entsprechend für beide Semester gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt dabei 7 Monate (210 Tage). Aufenthaltstage, die über die maximal geförderten 210 Tage hinausgehen, gelten als Zero-Grant-Zeitraum und werden nicht finanziell gefördert. Die aktuell geltenden monatlichen Fördersätze für Studienaufenthalte (SMS) sind:
| Finanzierung | Länder |
|---|---|
| Gruppe 1 mtl. 600 Euro | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. |
| Gruppe 2 mtl. 540 Euro | Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. |
2. Zusätzlich kommt eine Fahrtkostenerstattung in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt wird (einfache Distanz als Luftlinie), dazu.
Erstattet werden pauschal in Abhängigkeit von der einfachen Distanz als Luftlinie folgende Beträge:
| einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei nicht-grünem Reisen | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei grünem Reisen |
|---|---|---|
| < 100 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 – 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 – 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 – 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 – 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 – 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Unter grünes Reisen fällt, wenn der Großteil der Gesamtwegstrecke hin und zurück (mehr als 50%) mit einem der folgenden Verkehrsmittel zurückgelegt wurde: Fahrrad, Bus, Zug oder eine Fahrgemeinschaft.
3. Außerdem bekommen alle Studierenden unabhängig von der Reiseart bei Bedarf 2 zusätzliche Reisetage finanziert. Falls Sie sich dabei für grünes Reisen entscheiden, können sogar bis zu 6 Reisetage finanziell unterstützt werden. Die Anzahl dieser Tage wird ebenfalls in Abhängigkeit von der Entfernung gemäß des Distanzrechners ermittelt. Dabei werden verschiedene Distanzkategorien unterschieden (nur bei grünem Reisen), welche die Anzahl der zusätzlich geförderten Reisetage determinieren (500-999 km = insgesamt 3 Reisetage, 1.000-1.499 km = insgesamt 4 Reisetage, 1.500-1.999 km = insgesamt 5 Reisetage, ab 2.000 km = insgesamt 6 Reisetage). Auf Nachfrage müssen Sie Nachweise für grünes Reisen vorlegen können.
4. Unter Umständen können Studierende einen zusätzlichen monatlichen Top-Up von 250 Euro erhalten. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
Hierbei gibt es die im Folgenden genauer erklärten Kategorien (auch wenn eine Person mehr als eine der Kategorien erfüllt, wird das Top-Up von 250 Euro monatlich nur für eine Kategorie gezahlt):
Zuschuss für Studierende mit Kind im Ausland
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist. Auf Nachfrage müssen Sie Nachweise hierfür vorlegen können.
Zuschuss für Studierende mit Behinderung (GdB ab 20)
Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende den Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten. Damit dieser Top-Up erhalten werden kann, ist zwingend bereits bei der Beantragung (Abgabe der Annahmeerklärung) ein Nachweis über den Grad der Behinderung vorzulegen.
Zuschuss für Studierende mit chronischer Erkrankung
Bei dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung (es muss nachgewiesen werden, dass Mehrkosten im Ausland entstehen) können Studierende ebenfalls den Zuschuss von 250 Euro pro Monat erhalten. Auch hier ist bereits bei der Beantragung (Abgabe der Annahmeerklärung) zwingend ein Nachweis über die chronische Erkrankung (Erklärung des behandelnden Arztes über die zu erwartenden Mehrkosten im Ausland) vorzulegen.
Zuschuss für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, bei denen beide Elternteile über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. (Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.) Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung. Damit Studierende diesen Top-Up erhalten können, sind zwingend bereits bei der Beantragung (Abgabe der Annahmeerklärung) folgende Nachweise vorzulegen: von denen unterschriebener und datierter aktueller Lebenslauf von Vater und Mutter (Lebensläufe dürfen nicht auf ein älteres Datum als ein halbes Jahr vor Antragstellung datiert sein).
Pflichten des Geförderten
Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Sie werden nach Beendigung des Aufenthalts durch das Tool automatisch aufgefordert, den Bericht auszufüllen.
Außerdem sind die Geförderten dazu aufgefordert, der Nachweis- bzw. Berichtspflicht im Allgemeinen nachzukommen. Sollte es bei der Einreichung der geforderten Formulare und Unterlagen zu einer Verzögerung kommen bzw. sollten benötigte Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden, ist das International Office der Universität Rostock gezwungen, die ERASMUS-Förderung nicht auszuzahlen beziehungsweise zurückzufordern.
Wiederholte Förderung
Eine wiederholte Förderung ist im Programm ERASMUS+ möglich: Bis zu einer Gesamtförderzeit von 12 Fördermonaten je Studienzyklus (bei Staatsexamen 24 Monate) können Studierende bei Beachtung der jeweiligen Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte und Praktika/Praxisaufenthalte mehrfach gefördert werden. Die im jeweiligen Studienzyklus durch ERASMUS bereits geförderten Fördermonate werden auf die maximal möglichen 12 Fördermonate je Studienzyklus in ERASMUS+ angerechnet, also beginnt die Berechnung in ERASMUS+ nicht neu. Ein Nachweis der bisher in Anspruch genommenen ERASMUS-Förderung kann als Selbstauskunft im oder als Anhang zum Grant Agreement gefordert werden.
BAföG im Rahmen von ERASMUS+ Studierendenmobilität
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse teilweise anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe.
Mehrsprachigkeit und die Förderung des Spracherwerbs sind wichtige Pfeiler im Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Sprachkenntnisse werden als wesentliche Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) betrachtet. Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten werden durch ERASMUS+ unterstützt, ihre Fremdsprachenkenntnisse werden sowohl vor als auch während ihres Auslandsaufenthalts gefördert. Die Europäische Kommission hat deshalb einen europäischen Onlinedienst zur sprachlichen Unterstützung eingeführt, der den Teilnehmern von Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit bietet, ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen und an Online-Sprachkursen teilzunehmen. Die Förderung von Sprachkompetenz soll wesentlich dazu beitragen, die Wirksamkeit der Mobilität zu verbessern.
Sprachliche Förderung - Online-Sprachkurse
Durch die Europäische Kommission werden für Teilnehmer und Geförderte kostenfrei tutorierte Online-Sprachkurse und Sprachkompetenztests für alle EU-Amtssprachen zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch erhalten Sie einen Zugang und können diese Angebote jederzeit online besuchen. Entsprechend Ihres individuellen Lernpfades können Sie unterschiedliche Grammatik-, Vokabel- und Verständnisübungen durchführen. Die Sprachkurse sind sehr interaktiv aufgebaut und an die jeweiligen Sprachniveaus angepasst. Ihre Fortschritte können Sie jederzeit über unterschiedliche Kontrollinstrumente abfragen.Bitte melden Sie Ihren Bedarf, sofern Sie die Möglichkeit des Online-Sprachkurses nutzen möchten, im International Office an (persönlich, telefonisch oder per E-Mail an outgoing.iouni-rostockde.
Mit dem ERASMUS+ Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen!
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über die europäische Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt. Der DAAD weist darauf hin, dass mit Einführung der europäischen Versicherungskarte (EHIC), oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine (private) Auslandskrankenzusatzversicherung.
Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig: in allen EU-Staaten, sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien und Serbien.
Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland!
Außerdem ist die Teilnahme an der Gruppenversicherung des DAAD für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung möglich:
Das "European Credit Transfer System" erleichtert das Studieren im Ausland im Rahmen der ERASMUS+ Partnerschaften. Mit diesem Kreditpunktesystem wird gewährleistet, dass erbrachte Studienleistungen an der Partnereinrichtung an der Heimatuniversität anerkannt werden. Somit soll einer Verlängerung der Studienzeit entgegengewirkt werden. Der Auslandsaufenthalt soll sich möglichst harmonisch in den gesamten Studienablauf einfügen.
Das ECTS baut auf folgenden Grundprinzipien auf:
Für jede einzelne Lehrveranstaltung werden auf der Grundlage der Arbeitsbelastung für einen durchschnittlichen Studierenden ECTS-Punkte vergeben.
Die Hochschulen halten ein Informationspaket vor, in dem alle Lehrveranstaltungen, an denen die ERASMUS+ Studierenden teilnehmen können, mit den jeweiligen ECTS-Punkten aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind.
Vor der Abreise fertigen die Studierenden mit der Heimat- und der Gasthochschule ein Online Learning Agreement (OLA) an, in dem das Studienprogramm für den Auslandsaufenthalt und dessen Anerkennung an der Heimathochschule festgelegt wird. Alle an der Partnerhochschule zu absolvierenden Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und den erzielten Credit Points angegeben.
Alle im Ausland erfolgreich absolvierten Leistungen müssen, genauso wie im OLA vereinbart, anerkannt werden.
ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
Die ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Die Universität Rostock hat u.a. auf der Basis ihrer Erklärung zur Hochschulpolitik für die aktuelle Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-2027) eine ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) erhalten und ist damit zur Teilnahme an allen Teilbereichen des ERASMUS+ Programms berechtigt.
Beschwerden im Zusammenhang mit dem ERASMUS+-Programm
Die Teilnehmer an dem ERASMUS+ Programms haben die Möglichkeit, Beschwerden, die in Zusammenhang mit dem ERASMUS+ Programm stehen, bei der Pro-Rektorin für Internationales Dr. Sybille Bachmann (pi@uni-rostock.de) einzureichen.
Virtuelles Auslandsstudium mit EU-CONEXUS: Minor-Programme
EU-CONEXUS ist ein Zusammenschluss von neun europäischen Hochschulen aus Frankreich, Spanien, Kroatien, Rumänien, Griechenland, Litauen, Irland und Zypern sowie der Universität Rostock. Gemeinsam bilden sie die European University for Smart Urban Coastal Sustainability und bieten Kurse aus verscheidenen Themenbereichen für Studierende im Bachelor, den sogenannten Minor-Programmen, an.
Bis zum 08.09.2025 können sich Studierende wieder für das Besuchen dieser Kurse im Wintersemester 2025/26 bewerben.
Die Lehrveranstaltungen aus den Themenbereichen „Coastal Development and Sustainable Maritime Tourism“ sowie „Blue Economy and Growth“ haben jeweils einen Umfang von 6 ECTS. Ähnlich wie bei einem Erasmus-Aufenthalt, können Sie die Kurse nach erfolgreichem Bestehen bspw. als Wahlpflichtbereich oder aber anstatt ähnlicher Lehrveranstaltungen an der Universität Rostock anrechnen lassen.
Das Wichtigste im Überblick:
Wann finden die Kurse statt? Der Vorlesungszeitraum beginnt ab dem 29.09.2025 und endet am 19.12.2025 (Prüfungsphase: 07.01. - 15.01.2026).
Wo? Online
Was? Kurse aus den Minor-Programmen “Coastal Development and Sustainable Maritime Tourism” oder “Blue Economy and Growth“
Sprache? Englisch
Voraussetzungen Englisch-Nachweis Niveau B2
Bewerbungsunterlagen:
- kurzes aussagekräftiges Motivationsschreiben,
- Transcript of Records (bisherige Ergebnisübersicht),
- Englisch-Nachweis (bspw. das Abiturzeugnis) sowie
Wie bewerbe ich mich? -> ZUM BEWERBUNGSFORMULAR
Bei Fragen zum Programm oder zur Bewerbung können Sie sich gern an uns (minor.eu-conexus@uni-rostock.de) wenden.
An jedem letzten Dienstag im Monat bieten wir eine EU-Conexus: Mobility Sprechstunde an.



