Musik als Beifach im Lehramt an Regionalen Schulen (Staatsexamen)
Studienform | Grundständig (i.d.R. Bachelor), Fernstudium Berufsbegleitend Vollzeitstudium Teilzeitstudium Duales Studium Ausbildungsintegriert Praxisintegriert Internationaler Studiengang |
Fachtyp | wählbares Unterrichtsfach innerhalb des Studienganges Lehramt an Regionalschulen |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienfeld |
Lehramt
|
Detailinformationen | https://www.hmt-rostock.de/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Music as minor subject
The minor subject can only be studied in addition to a teaching profession (for extended secondary schools, regional schools, primary schools or special pedagogy) and the two regular subjects from these courses.
The minor subject is not an independent course of study!
Das Beifach Musik kann von Sonderpädagogik-Studierenden als ein zweites allgemeinbildendes Fach oder von Regionalschulstudierenden als drittes Unterrichtsfach belegt werden.
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie zunächst eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere) nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Eignungsprüfung
Es ist eine künstlerische Eignungsprüfung an der HMT (Hochschule für Musik und Theater) abzulegen.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
Studienbüro
Hier gelangen Sie zu der Website des ZPA mit den Ansprechpartnern und den aktuellen Sprechzeiten.
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten, individuellen Termin vereinbaren
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Telefon: +49 381 498-1230 | Mo. bis Do. 10:00 bis 15:00 Uhr | Fr. 10:00 bis 13:00 Uhr
Mail: studiumuni-rostockde
Offene Sprechzeit vor Ort im Student Service Center (18057 Rostock, Parkstr. 6)
Mo. 09:00 bis 13:00 Uhr | Di. 09:00 bis 17:00 Uhr | Mi. 09:00 bis 13:00 Uhr | Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr