Auf dieser Seite informiert der Akademische Senat monatlich über ausgewählte Themen der letzten Sitzung.
Aus der Sitzung am 2. Juli 2025 (Konzilzimmer, Universitätshauptgebäude):
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte Anja Keuneke, seit 1. Juli 2025 Dezernentin im Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften, sowie Thomas Schubert, IT-Sicherheitsbeauftragter und seit 2. Juni 2025 an der Universität. Beide stellten sich dem Senat kurz vor.
Im sich anschließenden nichtöffentlichen Sitzungsteil befassten sich die Mitglieder des Senats mit den eingereichten Berufungsvorschlägen.
Der Vorsitzende stellte die Neufassung der Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin vor. Um die Bindung an den Studiengang zu erhöhen und die Abbruchquote zu verringern, werden im Studiengang Zahnmedizin wieder Auswahlgespräche durchgeführt. Die Senatskommission Studium empfiehlt nach Klärung offener Fragen die Zulassungsordnung. Der Senat folgte nach einer ausgiebigen Diskussion der Empfehlung und beschloss die Zulassungsordnung.
Im Rahmen der Informationen des Rektorats berichtete die Rektorin über den eingegangenen Entwurf der Zielvereinbarungen 2026-2030 und das Auftaktgespräch mit allen Hochschulen und Vertretern des Wissenschaftsministeriums. Der Entwurf ist aktuell noch nicht vollständig. Die Fakultäten, zentralen Bereiche und Senatskommissionen werden gebeten, bis 18. Juli 2025 abgestimmte Stellungnahmen unter Benennung offensichtlicher Unrichtigkeiten an das Rektorat zu schicken. Die Senatskommissionen werden sich in ihren Julisitzungen dem Papier widmen. Das Zielvereinbarungsverhandlungsgespräch des Wissenschaftsministeriums mit der Hochschulleitung ist für Ende Juli avisiert. Die abschließende Anhörung im Senat soll am 3. September 2025 stattfinden.
Prorektorin Dr. Bachmann skizzierte die bisherigen Aktivitäten rund um das sogenannte Harms-Wohnheim. Nach mehreren intensiven Gesprächen und Verhandlungen erklärt sich das Studierendenwerk bereit, das Gebäude für die Weiternutzung als Wohnheim zu ertüchtigen und auch die Verwaltung zu übernehmen. Der Senat zeigte sich erfreut über die Entwicklungen und beschloss das vorliegende Sanierungskonzept und auch die Freigabe der Mittel aus dem Körperschaftshaushalt für eine Machbarkeitsstudie. Im weiteren Verlauf sollen die Stiftungssatzung angepasst und die Rolle des Stiftungsvorstands geklärt werden.
Prorektor Prof. Dr. Wolf stellte die Verteilungsplanung der Stellen zur Unterstützung der Umsetzung des Lehrkräftebildungsgesetzes vor. Für die Einführung des Stufenlehramts und den größeren Fokus auf den bildungswissenschaftlichen Anteil stellt das Land zusätzliche Mittel und Stellen zur Verfügung. Die Bereiche waren aufgefordert, ihre Bedarfe zu benennen. Diese wurden geprüft und münden in die präsentierte Stellenplanung. Ein Teil der Planung wurde in den Senatskommission Studium und Haushalt besprochen. Im Senat wurde kritisiert, dass die dazugehörigen Verwaltungsbedarfe nicht kalkuliert wurden und die jetzt dafür vorgesehenen Stellen nicht ausreichend seien. Weitere Einwände gab es nicht. Der Senat nahm die vorgestellte Verteilungsplanung zur Kenntnis.
Die Vierte Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät und die Dritte Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung des Zwei-Fach-Masterstudiengangs der Philosophischen Fakultät wurden intensiv in der Senatskommission diskutiert. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Änderungssatzungen nur einzelne Fächer betreffen und keine grundsätzliche Revision der Studiengänge angestrebt war. In der Kommission gab es grundsätzliche Fragen von Studierenden, die mit der jetzigen Änderung nicht zu klären waren. Die Philosophische Fakultät hat jedoch zugesichert, dass bei der geplanten großen Revision der Studiengänge die Fragen der Studierenden berücksichtigt werden. Unter dieser Prämisse beschloss der Senat beide Änderungssatzungen. Zudem empfahl der Senat die interne Akkreditierung für die Studiengänge der Theologischen Fakultät.
In zweiter Lesung beschlossen die Mitglieder des Senats die Verfahrensordnung für die Verleihung der Bezeichnung “Professorin/Professor” gemäß § 73 des Landeshochschulgesetzes. Der Senat beschloss zudem die Vorlage zur Änderung der Grundordnung und der Wahlordnung an das Konzil. Es handelt sich um Anpassungen aufgrund der Umbenennung der Fakultät für Agrar, Bau und Umwelt.
Der Senat widmete sich abschließend einem Antrag zur Änderung der Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In der aktuellen Amtsperiode sind keine weiblichen Ombudspersonen im Amt. Um für betroffene Frauen die Hürden zu verringern, soll es übergangsweise zwei zusätzliche weibliche Ombudspersonen geben. Mit zwei Formulierungsänderungen befürwortete der Senat die Änderungssatzung.
Mit einem Hinweis zu der am Freitag, 4. Juli 2025 um 14:00 Uhr in der Universitätskirche stattfindenden Festveranstaltung zur Überreichung der Promotions- und Habilitationsurkunden und einem Verweis auf das Wahlergebnis der Gremienwahl 2025 verabschiedete der Vorsitzende den Senat in die Sommerpause.
Die nächste Sitzung des Senats findet am 3. September 2025, 14:00 Uhr, im Konzilzimmer/Universitätshauptgebäude, statt.
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