Das neue LHG M-V stärkt die Themen Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Antidiskriminierung an den Hochschulen

Mit dem Beschluss des Landtages zum neuen Landeshochschulgesetz (LHG M-V) am 03.06.2026 sollen die Hochschulen unseres Landes modern aufgestellt werden. Neben dem Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, dem Ausbau der studentischen Mitwirkung und dem freien Zugang zu Forschungsdaten werden ebenfalls die Themen Gleichstellung, Vereinbarkeit und diskriminierungsfreie Hochschule gestärkt.

Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LakoG M-V) blickt positiv auf das neue Gesetz. Es wurden jedoch nicht alle der von der LakoG M-V vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt. 

Das neue Landeshochschulgesetz eröffnet die Möglichkeit, auf Fachbereichsebene zukünftig mehr als eine Person als Ansprechpartnerin für Beschäftige und/oder die Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Die Wahrnehmung der mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben durch mehrere Personen trägt zu erhöhter Präsenz in den Fakultäten bei, entlastet die jeweiligen Funktionsträgerinnen und erhöht damit die Attraktivität dieser Funktion.

Ab einer Fachbereichsgröße von 150 Beschäftigten ist die mit den meisten Stimmen gewählte dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nun auf Antrag um mindestens 25 % freizustellen. Die LakoG M-V begrüßt die dadurch erfolgte Aufwertung der wichtigen Arbeit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den einzelnen Fachbereichen, hätte sich aber eine Abkehr von Größenkennzahlen gewünscht, um auch die Arbeit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu stärken. 

Die Rechte Studierender auf einen Nachteilsausgleich werden gestärkt. Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit oder die Wahrnehmung von Pflege- oder Betreuungsverantwortung für Kinder und nahe Angehörige sind als Gründe durch die Hochschulen in die Prüfungsordnungen aufzunehmen und entsprechend zu regeln. 

Das Thema Antidiskriminierung wird den Hochschulen inklusive der Studierendenschaft als zentrale Aufgabe zugewiesen. Gelebte Vielfalt ist heute ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil und erreicht unter der gegenwärtigen Radikalisierung des gesellschaftlichen und politischen Diskurses eine neue Stufe der Dringlichkeit. Die LakoG M-V hätte sich die gesetzliche Verankerung von Antidiskriminierungsbeauftragten gewünscht und hofft auf eine noch kommende gesetzliche Regelung.

Auch die Weiterentwicklung der Vorgaben hin zu einer ausbalancierten Besetzung von Berufungskommissionen mit dem Ziel der Parität wurde nicht umgesetzt. Eine Chance, zu den Regelungen anderer Bundesländer aufzuschließen, wurde somit verpasst.

Mit einer einheitlich gendergerechten Sprache trägt nun auch das neue LHG M-V der Pflicht aus § 4 II Gleichstellungsgesetz M-V Rechnung.

 

Kontakt:
Dr. Heidrun Jander
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Rostock
Tel.: + 49 381 498-5743
gleichstellungsbeauftragte@uni-rostock.de


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