Dokumentation von Vorfällen
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit dem Erlebten weiter umgehen möchten, kann eine behutsame Dokumentation zunächst vor allem Ihnen selbst dienen. Sie kann helfen, Eindrücke festzuhalten, das Erlebte für sich besser einzuordnen und sich in Ihrem eigenen Tempo Klarheit darüber zu verschaffen, was passiert ist und was für Sie jetzt wichtig ist. Ein Gedächtnisprotokoll kann dabei eine unterstützende Möglichkeit sein und Ihnen Zeit für Ihre nächsten Schritte lassen.
Falls Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt rechtliche Schritte in Betracht ziehen möchten, kann eine gerichtsfeste Dokumentation Ihnen dabei helfen, sich Zeit für diese Entscheidung zu nehmen. Die dabei erhobenen Befunde dienen dazu, mögliche Beweismittel zu sichern, die im Falle einer Anzeige von Bedeutung sein können.
Gedächtnisprotokoll
Soweit es Ihnen möglich ist, dokumentieren Sie das Erlebte in einem Gedächtnisprotokoll. Diese Dokumentation kann später hilfreich sein, die Situation(en) und Abläufe zu rekonstruieren, sowie Gesprächsinhalte und -verläufe wiederzugeben. Beantworten Sie bspw. die W-Fragen: Was ist geschehen? Wann? Wo? Wer war involviert bzw. beteiligt?
Nutzen Sie gern diese Vorlage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gedächtnisprotokoll
Anzeigeunabhängige Spurensicherung
In Fällen von körperlicher Gewalt gibt es die Möglichkeit einer anzeigeunabhängigen Spurensicherung bei der Rechtsmedizin der Universität Rostock. Eine zeitnahe rechtsmedizinische Dokumentation von Befunden nach Gewalterfahrungen kann entscheidend sein, da Spuren der Gewalteinwirkung schon nach kurzer Zeit nicht mehr sichtbar bzw. nachweisbar sein können. Falls später eine Strafanzeige gestellt werden soll, ist mit Hilfe dieser Dokumentation das Erstellen eines rechtsmedizinischen Gutachtens möglich.
Kontakt: Rechtsmedizin der Universität Rostock
Link:https://rechtsmedizin.med.uni-rostock.de/opferambulanz
Für den Fall, dass Sie sexualisierte Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erfahren oder beobachtet haben oder sich in der Einschätzung der Situation unsicher sind, können Sie sich bei einer qualifizierten Stelle beraten und unterstützen lassen. Für eine erste Beurteilung des Vorfalls kann auch dieser Beitrag auf unserer Website hilfreich sein: „War das schon sexuelle Belästigung? 5 Fragen, die bei der Einschätzung helfen“.
Kontakt:
Dr. Heidrun Jander
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Rostock
Tel.: +49 381 498-5743
gleichstellungsbeauftragte(at)uni-rostock.de
