Im Dezember 2026 findet die erste Wahl des Graduiertenrates statt! Informationen zur Wahl folgen in Kürze.
Das Rektorat der Universität Rostock hat am 27. Juli 2026 die Einrichtung des Graduiertenrates beschlossen. Damit entsteht eine neue Vertretung, die die Interessen von Promovierenden und Postdoktorand*innen bündelt und sich aktiv in die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen einbringt.
Der Graduiertenrat soll die Vielfalt der Universität Rostock widerspiegeln. Vorgesehen sind Vertretungen der Promovierenden aus den einzelnen Fakultäten sowie Vertretungen der Postdocs aus den vier verschiedenen Wissenschaftsbereichen gemäß DFG-Fachsystematik (Lebens-, Geistes- und Sozial-, Natur-, Ingenieurwissenschaften).
Aktuell laufen die Vorbereitungen für die erste Wahl des Graduiertenrates. Die Amtszeit der Mitglieder des Graduiertenrates beträgt ein Jahr und beginnt am 1. April eines Jahres.
Was macht der Graduiertenrat?
Interessen vertreten: Der Graduiertenrat bündelt die Anliegen von Promovierenden und Postdoktorand*innen und bringt sie gegenüber universitären Gremien, Einrichtungen und dem Rektorat ein.
Veränderungen mitgestalten: Er entwickelt Stellungnahmen und Empfehlungen zu Themen der akademischen Personalentwicklung und zur Gestaltung der Qualifizierungsphase.
Austausch fördern: Der Graduiertenrat bietet Raum für kollegiale Beratung zu Fragen rund um Promotion und Postdoc-Phase.
Vernetzen: Er fördert den fach- und fakultätsübergreifenden Austausch und die Vernetzung mit anderen Vertretungen von Promovierenden und Postdoktorand*innen.
Geschäftsordnung der Graduiertenakademie der Universität Rostock vom 27. Juli 2026
Wer kann den Graduiertenrat wählen?
Wahlberechtigt sind alle Promovierenden und Postdoktorand*innen bis 6 Jahre nach der Promotion, die zum 1. Dezember eines Jahres registriert sind.
Promovierende:
Alle Doktorand*innen deren Promotionsverfahren an der Universität Rostock erfasst wurde und die sich im Rahmen der jährlichen Statusabfrage zurückgemeldet haben, sind wahlberechtigt. Sollte Ihr Promotionsverfahren noch nicht erfasst sein, füllen Sie bitte den Erfassungsbogen aus und senden Sie ihn per E-Mail an gradauni-rostockde. Ab Ende des Jahres wird die Erfassung der Promotionsverfahren über DOCATA, das Promovierendenportal der Universität Rostock, erfolgen.
Postdoktorand*innen:
Alle Postdoktorand*innen bis 6 Jahre nach der Promotion, die sich bei der Graduiertenakademie registriert haben, sind wahlberechtigt. Die Registrierung ist freiwillig. Registrierte Postdoktorand*innen können sich an der Wahl des Graduiertenrats beteiligen und die Fördermöglichkeiten der Graduiertenakademie nutzen. Ab 2027 werden wir auch die Registrierung der Postdoktorand*innen über DOCATA organisieren.
Wie kann man kandidieren?
Alle registrierten Promovierenden und Postdoktorand*innen können für den Graduiertenrat kandidieren.
Eine Kandidatur bietet die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für Promovierende und Postdoktorand*innen aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig ermöglicht das Engagement im Graduiertenrat die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung zu sammeln. Dazu gehören unter anderem Einblicke in universitäre Entscheidungsprozesse, die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteur*innen der Universität sowie Erfahrungen in der Interessenvertretung und Netzwerkarbeit. Diese Erfahrungen und Kompetenzen können auch für eine spätere Karriere in der Wissenschaft von Nutzen sein.
Wie und innerhalb welcher Frist die Kandidatur eingereicht werden kann, wird mit der Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
Bei Fragen könne sich gerne bereits im Vorfeld mit der Graduiertenakademie in Verbindung setzen. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an gradauni-rostockde.
Kontakt
Corina Reinheckel
Koordinatorin
Graduiertenakademie
Tel.: +49 381 498-1022
Anne Kluge
Koordinatorin
Karriereförderung
Tel.: +49 381 498-1606

