Diversitätsfonds

Diversitätsfonds


Diversitätsfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


ZIEL:

  • Der Diversitätsfonds unterstützt Initiativen von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Rostock, die Vielfalt und Chancengleichheit fördern und die Teilhabe von Personen aus bisher unterrepräsentierten Gruppen verbessern. Dies umfasst Bereiche wie Geschlecht und geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, soziale Herkunft, ethnische Herkunft und Nationalität sowie Alter.
  • Beispiele für Maßnahmen die durch den Diversitätsfonds gefördert werden können, sind Ausstellungen, Fachvorträge, Vortragsreihen, Workshops oder andere Aktionen.
  • Bevorzugt werden Maßnahmen, die in mehreren Universitätsbereichen (z.B. mehreren Fakultäten) wirken und idealerweise von Personen aus verschiedenen Organisationseinheiten geplant werden. 

ZIELGRUPPE:

  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Rostock.

FÖRDERUMFANG:

  • Die Fördersumme kann zwischen € 1.000 und € 3.000 betragen, abhängig von der Anzahl der beteiligten Fachbereiche (= Fakultäten, zentrale Einrichtungen, Zentrale Universitätsverwaltung usw., bis zu € 1000 bei einem, bis zu € 3000 bei mindestens drei Bereichen).
  • Die Förderung ist ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten (z.B. Druckkosten oder Reisekosten), Hilfskräften und Kosten für Referierende vorgesehen.
  • Die maximale Projektdauer beträgt ein Jahr.
  • Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Diversitätsfonds eine Teilförderung darstellen, d.h. das Projekt kann zusätzlich auch andere Förderungen erhalten.
  • Nicht förderfähig sind Personalmittel (außer Mittel für Hilfskräfte), Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten sowie Bewirtungskosten. Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist ebenfalls nicht möglich.

ANTRAGSFRISTEN:

  • Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
  • Einreichungsfristen sind der 1. Februar und 1. August. Die erste Einreichungsfrist nach Einführung des Programmes endet am 01. Oktober 2025.
  • Außerhalb dieses Stichtages können nach vorheriger Absprache mit der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit, sofern noch Mittel vorhanden sind, kleinere Projekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, gefördert werden.
  • Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.

VERFAHREN:

  • Anträge von Studierenden sind in Zusammenarbeit mit Angehörigen aus Wissenschaft, Verwaltung und/oder Technik zu stellen. Es ist bei Einreichung darzulegen, dass die Bearbeitung über die gesamte Projektlaufzeit abgesichert ist.
  • Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel des Diversitätsfonds obliegt der/dem Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit auf Grundlage einer Empfehlung der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt (KCV).
  • Im Zuge der Begutachtung kann die Kommission eigenständig entscheiden, ob eine persönliche Vorstellung des Projekts durch die/den Antragsteller:innen erforderlich ist, um den Kommissionsmitgliedern die Gelegenheit für Rückfragen zu geben.
  • Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der im Antrag abgegebenen Kostenstelle umgesetzt) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.

BERICHTSPFLICHT:

  • Spätestens drei Monate nach dem Auslaufen der Förderung ist der/dem Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit ein Abschlussbericht über das durchgeführte Vorhaben vorzulegen. 

ANSPRECHPERSONEN:

Rückfragen zum Diversitätsfonds der Universität Rostock: 
Marc Weiß
Koordinator Vielfaltsmanagement
Telefon: +49 (0)381 498 1313
E-Mail: vielfaltuni-rostockde

Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit

Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde