Diversitätsfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
ZIEL:
- Der Diversitätsfonds unterstützt Initiativen von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Rostock, die Vielfalt und Chancengleichheit fördern und die Teilhabe von Personen aus bisher unterrepräsentierten Gruppen verbessern. Dies umfasst Bereiche wie Geschlecht und geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, soziale Herkunft, ethnische Herkunft und Nationalität sowie Alter.
- Beispiele für Maßnahmen die durch den Diversitätsfonds gefördert werden können, sind Ausstellungen, Fachvorträge, Vortragsreihen, Workshops oder andere Aktionen.
- Bevorzugt werden Maßnahmen, die in mehreren Universitätsbereichen (z.B. mehreren Fakultäten) wirken und idealerweise von Personen aus verschiedenen Organisationseinheiten geplant werden.
ZIELGRUPPE:
- Der Diversitätsfonds richtet sich an alle Mitglieder und Angehörige der Universität Rostock.
- Insbesondere werden Anträge von eigenständigen Initiativen oder Organen (z.B. Fachschaftsräten) der Universität Rostock begrüßt.
FÖRDERUMFANG:
- Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 € und ist ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten (z.B. Druckkosten oder Reisekosten), Hilfskräften und Kosten für Referierende vorgesehen.
- Die maximale Projektdauer beträgt ein Jahr.
- Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Diversitätsfonds eine Teilförderung darstellen, d.h. das Projekt kann zusätzlich auch andere Förderungen erhalten.
- Nicht förderfähig sind Personalmittel (außer Mitteln für Hilfskräfte), Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten sowie Bewirtungskosten. Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist ebenfalls nicht möglich.
ANTRAGSFRISTEN:
- Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
- Einreichungsfristen sind der 1. Juli und 1. Januar.
- Außerhalb dieses Stichtages können nach vorheriger Absprache mit der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit, sofern noch Mittel vorhanden sind, kleinere Projekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, gefördert werden.
- Anträge von Studierenden müssen in Zusammenarbeit mit Angehörigen aus der Wissenschaft oder der Verwaltung gestellt werden.
- Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.
VERFAHREN:
- Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel des Diversitätsfonds obliegt der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt (KCV).
- Im Zuge der Begutachtung kann die Kommission eigenständig entscheiden, ob eine persönliche Vorstellung des Projekts durch die/den Antragsteller:innen erforderlich ist, um den Kommissionsmitgliedern die Gelegenheit für Rückfragen zu geben.
- Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der im Antrag abgegebenen Kostenstelle umgesetzt) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
- Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
BERICHTSPFLICHT:
- Zum Ende des Haushaltsjahres ist ein Verwendungsnachweis über die verausgabten Mittel bei der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit einzureichen.
- Spätestens drei Monate nach dem Auslaufen der Förderung ist der Prorektorin ein Abschlussbericht über das durchgeführte Vorhaben vorzulegen.
ANSPRECHPERSONEN:
Rückfragen zum Diversitätsfonds der Universität Rostock:
Marc Weiß
Koordinator Vielfaltsmanagement
Telefon: +49 (0)381 498 1313
E-Mail: vielfaltuni-rostockde
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde