Nachhaltigkeitsfonds

Nachhaltigkeitsfonds


Nachhaltigkeitssfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


ZIEL:

  • Der Nachhaltigkeitsfonds unterstützt Initiativen von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Rostock, die zu einem nachhaltigen, also ökologisch, ökonomisch, sozial und kulturell tragfähigen Betrieb an der Universität Rostock beitragen.

ZIELGRUPPE:

  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Rostock.

FÖRDERUMFANG:

  • Die Fördersumme kann zwischen € 1.000 und € 3.000 betragen, abhängig von der Anzahl der beteiligten Fachbereiche (= Fakultäten, zentrale Einrichtungen, Zentrale Universitätsverwaltung usw. bis zu € 1000 bei einem, bis zu € 3000 bei mindestens drei Bereichen).
  • Die Förderung ist ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten (z.B. Druckkosten oder Reisekosten), Hilfskräften und Kosten für Referierende vorgesehen.
  • Die maximale Projektdauer beträgt ein Jahr.
  • Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Nachhaltigkeitsfonds eine Teilförderung darstellen, d.h. das Projekt kann zusätzlich auch andere Förderungen erhalten.
  • Nicht förderfähig sind Personalmittel (außer Mitteln für Hilfskräfte), Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten sowie Bewirtungskosten. Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist ebenfalls nicht möglich.

ANTRAGSFRISTEN:

  • Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
  • Einreichungsfristen sind der 1. Januar und 1. Juli. Die erste Einreichungsfrist nach Einführung des Programmes endet am 8. September 2025.
  • Außerhalb dieses Stichtages können nach vorheriger Absprache mit der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit, sofern noch Mittel vorhanden sind, kleinere Projekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, gefördert werden.
  • Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.

VERFAHREN:

  • Anträge von Studierenden müssen in Zusammenarbeit mit Angehörigen aus der Wissenschaft oder der Verwaltung gestellt werden.
  • Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel des Nachhaltigkeitsfonds obliegt der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit auf Grundlage einer Empfehlung des Runden Tisches Nachhaltigkeit.
  • Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der im Antrag abgegebenen Kostenstelle umgesetzt) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.

BERICHTSPFLICHT:

  • Zum Ende des Haushaltsjahres ist ein Verwendungsnachweis über die verausgabten Mittel bei der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit einzureichen.
  • Spätestens drei Monate nach dem Auslaufen der Förderung ist der Prorektorin ein Abschlussbericht über das durchgeführte Vorhaben vorzulegen. 

ANSPRECHPERSONEN:

Rückfragen zum Nachhaltigkeitsfonds der Universität Rostock: 
Corina Reinheckel
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Telefon: +49 (0)381 498 1022
E-Mail: pft.fondsuni-rostockde 

Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit

Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde