FÖRDERLINIE 2: Verbundforschung

FÖRDERLINIE 2: Verbundforschung


Forschungsfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


ZIEL DES FORSCHUNGSFONDS:

  • Der Forschungsfonds unterstützt Wissenschaftler:innen der Universität Rostock gezielt bei der Vorbereitung von Drittmittelanträgen
  • Durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen soll die intensive Bearbeitung des Antragsvorhabens unterstützt werden.

FOKUS DER FÖRDERLINIE 2:

  • Die Förderlinie “Verbundforschung” konzentriert sich auf die Unterstützung bei der Vorbereitung von Verbundanträgen (EU, DFG, Bund, Land).
  • Es wird erwartet, dass bereits aussichtsreiche Vorarbeiten vorhanden sind.
  • Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist nicht möglich.

ZIELGRUPPE:

  • Die Förderlinie “Verbundforschung” richtet sich an Wissenschaftler*innen der Universität Rostock (ohne UMR), die einen Verbundantrag koordinieren und bereits umfassende Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln vorweisen können.

FÖRDERUMFANG:

  • Die maximale Fördersumme von 30.000 € kann zur Finanzierung der folgenden Ausgaben verwendet werden:
    • Sachkosten (inkl. Reisekosten, u.a. für Workshops- und Vorbereitungstreffen),
    • Personalkosten
    • Kosten für Hilfskräfte oder
    • Lehraufträge
  • Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Forschungsfonds eine Teilförderung darstellen, das Projekt also zusätzlich weitere Mittel zur Anschubfinanzierung erhält.
  • Die Projektlaufzeit ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Anträge auf Verlängerung der Förderung können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.
  • Die Gewährung der Förderung steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfüg-barkeit der zugesagten Haushaltsmittel der Universität Rostock. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

ANTRAGSFRISTEN:

  • Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
  • Einreichungsfristen sind i.d.R. jeweils am 1. Mai und 1. November. Die erste Einreichungsfrist nach dem Programmstart verschiebt sich auf den 31.05.2025.
  • Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden (s.u.).

AUSWAHLKRITERIEN:

  • Wissenschaftliche Qualität des Förderantrags (einschließlich Vorarbeiten)
  • Potenzial für die Einwerbung weiterer Drittmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung
  • Beitrag des Forschungsprojekts zur weiteren Stärkung des Forschungsprofils der Antragsteller:innen und der dazugehörigen Einrichtung

VERFAHREN:

  • Einreichung der Anträge entsprechend der Mustervorlage über das ONLINE-Antragsportal (LINK folgt).
  • Prüfung der Vorhaben auf ihre Förderwürdigkeit durch das Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
  • Weiterleitung der Anträge mit einer Empfehlung über die Förderwürdigkeit an die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nach­wuchs.
  • Überprüfung der Empfehlung auf Förderwürdigkeit durch die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs, ggf. Priorisierung der eingereichten Vorhaben.
  • Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
  • Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der/des Antragsteller:in umgesetzt (KST+10) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.

BERICHTSPFLICHT:

  • Übermittlung eines Nachweises zur Einreichung des Projektantrages bei einem Drittmittelgeber im Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
  • Einreichung eines Verwendungsnachweises zum Ende des Haushaltsjahres bzw. eines Abschlussberichtes spätestens 3 Monate nach dem Auslaufen der Förderung im Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit. 

ANSPRECHPERSONEN:

Rückfragen zum Forschungsfonds der Universität Rostock: 
Corina Reinheckel 
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit 
Telefon: +49 (0)381 498 1022
E-Mail: pft.fondsuni-rostockde 

Fachliche Beratung zur Forschungsförderung der DFG: 
Dr. Doreen Schwarz
Forschungsreferentin
Tel.: +49 (0)381 498 1631
E-Mail: doreen.schwarzuni-rostockde 

Fachliche Beratung zur Forschungsförderung der EU: 
Dr. Lois Woestman 
EU-Referentin 
Tel.: +49 381 498-1630
E-Mail: lois.woestmanuni-rostockde

DOWNLOADS & LINKS

DOWNLOAD PROGRAMMBESCHREIBUNG

ANTRAGSVORLAGE

ZUM ANTRAGGSPORTAL

Hinweis: Das Antragsportal ist freigeschaltet. 

Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit

Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde