Forschungsfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
ZIEL DES FORSCHUNGSFONDS:
- Der Forschungsfonds unterstützt Wissenschaftler:innen der Universität Rostock gezielt bei der Vorbereitung von Drittmittelanträgen
- Durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen soll die intensive Bearbeitung des Antragsvorhabens unterstützt werden.
FOKUS DER FÖRDERLINIE 2:
- Die Förderlinie “Verbundforschung” konzentriert sich auf die Unterstützung bei der Vorbereitung von Verbundanträgen (EU, DFG, Bund, Land).
- Es wird erwartet, dass bereits aussichtsreiche Vorarbeiten vorhanden sind.
- Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist nicht möglich.
ZIELGRUPPE:
- Die Förderlinie “Verbundforschung” richtet sich an Wissenschaftler*innen der Universität Rostock (ohne UMR), die einen Verbundantrag koordinieren und bereits umfassende Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln vorweisen können.
FÖRDERUMFANG:
- Die maximale Fördersumme von 30.000 € kann zur Finanzierung der folgenden Ausgaben verwendet werden:
- Sachkosten (inkl. Reisekosten, u.a. für Workshops- und Vorbereitungstreffen),
- Personalkosten
- Kosten für Hilfskräfte oder
- Lehraufträge
- Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Forschungsfonds eine Teilförderung darstellen, das Projekt also zusätzlich weitere Mittel zur Anschubfinanzierung erhält.
- Die Projektlaufzeit ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Anträge auf Verlängerung der Förderung können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.
- Die Gewährung der Förderung steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfüg-barkeit der zugesagten Haushaltsmittel der Universität Rostock. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
ANTRAGSFRISTEN:
- Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
- Einreichungsfristen sind i.d.R. jeweils am 1. Mai und 1. November. Die erste Einreichungsfrist nach dem Programmstart verschiebt sich auf den 31.05.2025.
- Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden (s.u.).
AUSWAHLKRITERIEN:
- Wissenschaftliche Qualität des Förderantrags (einschließlich Vorarbeiten)
- Potenzial für die Einwerbung weiterer Drittmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung
- Beitrag des Forschungsprojekts zur weiteren Stärkung des Forschungsprofils der Antragsteller:innen und der dazugehörigen Einrichtung
VERFAHREN:
- Einreichung der Anträge entsprechend der Mustervorlage über das ONLINE-Antragsportal (LINK folgt).
- Prüfung der Vorhaben auf ihre Förderwürdigkeit durch das Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
- Weiterleitung der Anträge mit einer Empfehlung über die Förderwürdigkeit an die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs.
- Überprüfung der Empfehlung auf Förderwürdigkeit durch die Senatskommission Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs, ggf. Priorisierung der eingereichten Vorhaben.
- Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
- Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der/des Antragsteller:in umgesetzt (KST+10) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
- Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
BERICHTSPFLICHT:
- Übermittlung eines Nachweises zur Einreichung des Projektantrages bei einem Drittmittelgeber im Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
- Einreichung eines Verwendungsnachweises zum Ende des Haushaltsjahres bzw. eines Abschlussberichtes spätestens 3 Monate nach dem Auslaufen der Förderung im Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
ANSPRECHPERSONEN:
Rückfragen zum Forschungsfonds der Universität Rostock:
Corina Reinheckel
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Telefon: +49 (0)381 498 1022
E-Mail: pft.fondsuni-rostockde
Fachliche Beratung zur Forschungsförderung der DFG:
Dr. Doreen Schwarz
Forschungsreferentin
Tel.: +49 (0)381 498 1631
E-Mail: doreen.schwarzuni-rostockde
Fachliche Beratung zur Forschungsförderung der EU:
Dr. Lois Woestman
EU-Referentin
Tel.: +49 381 498-1630
E-Mail: lois.woestmanuni-rostockde
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde