Die Beteiligung an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachkonferenzen stellt einen wichtigen Teilaspekt im Rahmen der Qualifizierungsphase dar.
Um jeder/jedem Wissenschaftler*in in der Qualifizierungsphase grundsätzlich eine Teilnahme an Fachtagungen zu ermöglichen, unterstützt die Graduiertenakademie die aktive Beteiligung an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachkonferenzen durch die Gewährung von Reisekostenzuschüssen. Jede/Jeder registrierte Doktorand*in oder Postdoktorandin kann bis zu 500 EUR für die Finanzierung von Koferenzbesuchen bei der Graduiertenakademie beantragen.
VORAUSSETZUNGEN:
- Promovierende, die sich erfolgreich registriert haben.
- Postdoktorand*innen der Universität Rostock und der Universitätsmedizin Rostock bis sechs Jahre nach der Promotion, die sich registriert haben.
- Reisen zu nationalen oder internationalen wissenschaftlichen Fachkonferenzen mit direktem Bezug zum Qualifikationsvorhaben und mit einem eigenen Beitrag (Vortrag, Poster-Präsentation).
- Die Reise wird durch die Betreuer bzw. dem Betreuer oder die/den Fachvorgesetze*n unterstützt
FÖRDERUMFANG:
- Jede/Jeder registrierte Doktorand*in und Postdoktorand*in kann bis zum Abschluss des Qualifikaztionsvorhabens insgesamt bis zu 500 EUR für Reisekostenzuschüsse bei der Graduiertenakademie beantragen, wenn keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen.
- Wenn die tatsächlichen Kosten den maximalen Zuschuss durch die Graduiertenakademie und ggf. Zuschüsse weiterer Förderer übersteigen, wird vorausgesetzt, dass auch der zuständige Fachbereich oder die übergeordnete Einrichtung einen Beitrag zur Finanzierung leistet.
- Die Graduiertenakademie erwartet von den Antragsstellerinnen und Antragstellern, dass sich vorrangig bei anderen Fördermittelgebern um eine Förderung bemüht wird. Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite, so müssen diese ausgeschöpft werden, bevor eine Förderung durch die Graduiertenakademie in Anspruch genommen werden kann.
ANTRAGSFRISTEN:
- Anträge für Reisekostenzuschüsse müssen drei Monate vor dem Konferenztermin online bei der Graduiertenakademie beantragt werden. Bitte reichen Sie den Antrag bei der Graduiertenakadmeie gerne parallel zu Anträgen bei externen Fördermitteln ein. Sollten der Antrag bewilligt werden, kann der Antrag bei der Graduieretenakadmeie storniert werden. Wir bitten um Verständnis, dass zu spät eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
Zur Registrierung
VERFAHREN:
- Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.
Vor Antritt der Dienstreise, nach der Bewilligung durch die Graduiertenakademie:
Zur Auszahlung des Reisekostenzuschusses muss ein Dienstreiseantrag gestellt werden. Erst mit dem Dienstreiseantrag erfolgt die formale Genehmigung der Dienstreise. Ohne das Stellen eines Dienstreiseantrages kann keine Förderung der Graduiertenakademie erfolgen. Die Zuschüsse der Graduiertenakademie werden im Zuge der Reisekostenabrechnung vom Referat 2.4 Personalhaushalt ausbezahlt.
Nach der Dienstreise:
Alle Unterlagen zur Abrechnung der Dienstreise müssen bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Nach erfolgter Abrechnung dokumentiert die Graduiertenakademie den bewilligten Reisekostenzuschusses.
BERICHTSPFLICHT:
- Mit der Einreichung der Dienstreiseabrechnung ist der Graduiertenakademie ein Kurzbericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Konferenzteilnahme zuzusenden.
