Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Juniorprofessuren an der Universität Rostock. Die rechtlichen Regelungen zur Berufung von Juniorprofessor*innen sind im Landeshochschulgesetz und in der Berufungsordnung samt ergänzender Richtlinien und Satzungen festgeschrieben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Berufungen.
FORMEN DER JUNIORPROFESSUR
Bei der Juniorprofessur ohne Tenure-Track (W1 bis zu sechs Jahre) handelt es sich um eine befristete Qualifizierungsstelle ohne Option zur Berufung und Übernahme auf eine W2- oder W3-Lebenszeitprofessur an der Universität Rostock. Nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluation. Bei erfolgreicher Zwischenevaluation verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis um weitere drei Jahre. Anderenfalls kann das Beschäftigungsverhältnis mit Zustimmung der*des Juniorprofessors*in um bis zu einem Jahr verlängert werden.
Eine erneute Einstellung als Juniorprofessor*in ist möglich, wenn es sich um die Besetzung einer Tenure-Track-Professur handelt.
Bei der Juniorprofessur mit Tenure-Track-Option (W1 bis zu sechs Jahre) handelt es sich ebenfalls um eine befristete Qualifizierungsstelle ohne direkte Zusage zur Berufung und Übernahme auf eine W2- oder W3-Lebenszeitprofessur an der Universität Rostock. Stattdessen wird mit der Einstellung als Juniorprofessor*in die Option einer Berufung auf eine Lebenszeitprofessur, im unmittelbaren Anschluss an die Juniorprofessur unter Ausschreibungsverzicht eröffnet (Tenure-Track-Option). Die Tenure-Track-Option einer Juniorprofessur muss bereits in der Ausschreibung zur Juniorprofessur ausgewiesen werden. Die Übernahme einer W2-/W3-Lebenszeitprofessur erfolgt im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens, mit einer Begründung zum Verzicht auf Ausschreibung. Das Berufungsverfahren kann frühestens nacherfolgreicher Zwischenevaluation durch die Fakultät eingeleitet werden.
Bei der Juniorprofessur mit Tenure-Track (W1 bis zu sechs Jahre) handelt es sich um eine befristete Qualifizierungsstelle mit direkter Zusage zur Berufung und Übernahme auf eine W2- oder W3-Professur an der Universität Rostock. Nach positiver Zwischenevaluation und später folgender Tenure-Evaluation besteht ein Anspruch auf Übernahme einer W2-/W3-Lebenszeitprofessur (sog. Tenure-Track-Professur). Das stellt besondere Anforderungen an das Auswahlverfahren für die Juniorprofessur, da eine Prognose zu einem frühen Zeitpunkt der wissenschaftlichen Laufbahn getroffen werden muss. Bereits mit der Berufung, werden verbindliche Kriterien zur Tenure-Evaluation vereinbart. Die Übernahme auf die Lebenszeitprofessur erfolgt in einem „qualitätsgesicherten Evaluationsverfahren“, das den für Berufungsverfahren geltenden Qualitätsstandards entspricht. Bei negativer Tenure-Evaluation kann das Beschäftigungsverhältnis auf Antrag der*des Tenure-Track-Professor*in um bis zu ein Jahr verlängert werden.
DAS VERFAHREN
Das Berufungsverfahren zu einer Juniorprofessur unterscheidet sich nicht wesentlich von einem Berufungsverfahren auf eine Professur und richtet sich nach dem Landeshochschulgesetz (LHG M-V) und der Berufungsordnung der Universität Rostock samt ergänzender Richtlinien und Satzungen.
Auf den Seiten der Stabstelle Berufungen finden Sie Informationen über laufende Berufungsverfahren an der Universität Rostock.
Drei Jahre nach Antritt einer Juniorprofessur mit oder ohne Tenure-Track bzw. Tenure-Track-Option ist eine Zwischenevaluation durchzuführen. Das Verfahren beginnt acht Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist. Mit der Zwischenevaluation wird festgestellt, ob die/der Juniorprofessor*in sich als Hochschullehrer*in bewährt hat und die bei der Berufung auf die Juniorprofessur definierten Leistungen erbracht wurden.
Alle Einzelheiten zur Zwischenevaluation regelt die Satzung für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren nach § 62 und § 62a des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V).
Sechs Jahre nach Antritt einer Juniorprofessur mit Tenure-Track ist eine Tenure-Evaluation durchzuführen. Das Verfahren beginnt 16 Monate vor Ablauf der 6-jährigen Dienstverhältnisses. In Ausnahmefällen, wie etwa zur Abwehr eines mindestens gleichwertigen auswärtigen Rufes, kann ein vorzeitiges Tenure-Evaluationsverfahren gewährt werden. Mit der Tenure-Evaluation wird festgestellt, ob die bei der Einstellung auf eine Juniorprofessur festgelegten Leistungsanforderungen während des befristeten Beschäftigungsverhältnisses erfüllt wurden und die für die Übernahme auf die dauerhafte Professur notwendige fachliche und pädagogische Eignung vorliegt.
Alle Einzelheiten zur Tenure-Evaluation regelt die Satzung für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren nach § 62 und § 62a des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V).
ZENTRALE ANSPRECHPERSONEN
Dr. Markus Glöckner, MBA
Leiter
Universitätsplatz 1 | 18055 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 498-1202
Fax.: +49 (0) 381 498118-1292
markus.gloeckneruni-rostockde
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel.: + 49 (0) 381 498-5743
gleichstellungsbeauftragteuni-rostockde
Prof. Dr. theol. Soham Al-Suadi (Vorsitz)
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Telefon: + 49 (0) 381 498-8425
soham.al-suadiuni-rostockde
Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fennel (Stellvertretender Vorsitz)
Universität Rostock
Albert-Einstein-Str. 23
18059 Rostock
Telefon: + 49 (0) 381 498-6815
thomas.fenneluni-rostockde
Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Karlsen
Universität Rostock
Neuer Markt 3, Raum 504a
18050 Rostock
Telefon: + 49 (0) 381 498-2100
hans-joerg.karlsen@uni-rostock.de
Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier
Telefon: + 49 (0) 651 201-2598
petersbuni-trierde
Prof. Dr. rer. pol. Michael Rauscher
Universität Rostock
Ulmenstraße 69
18057 Rostock
Telefon: + 49 (0) 381 498-4310
michael.rauscheruni-rostockde
Prof. Dr.-Ing. Michael Schlüter
Technische Universität Hamburg (TUHH)
Eissendorfer Str. 38, Building O, Room 1.009
21073 Hamburg
Telefon: + 49 (0) 40 42878-3252
michael.schluetertuhhde
Prof. Dr. rer. nat. Adelinde Uhrmacher
Universität Rostock
Konrad Zuse Haus
Albert-Einstein-Straße 22
18059 Rostock
Telefon: + 49 (0) 381 498-7610
adelinde.uhrmacheruni-rostockde
Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar
Universitätsmedizin Rostock
Schillingallee 69a
18057 Rostock
Telefon: + 49 (0) 381 494-2500
brigitte.vollmar@med.uni-rostock.de
RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERE DOKUMENTE
- Berufungsordnung
- Landeshochschulgesetz (LHG M-V)
- Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock
- Richtlinie zur Berufung von Mitgliedern der Universität Rostock („Hausberufungen“) vom 21. März 2023
- Satzung für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren