WEGE DER JUNIORPROFESSUR

WEGE DER JUNIORPROFESSUR

Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Juniorprofessuren an der Universität Rostock. Die rechtlichen Regelungen zur Berufung von Juniorprofessor*innen sind im Landeshochschulgesetz und in der Berufungsordnung samt ergänzender Richtlinien und Satzungen festgeschrieben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Berufungen.

FORMEN DER JUNIORPROFESSUR

Juniorprofessuren ohne Tenure-Track

Bei der Juniorprofessur ohne Tenure-Track (W1 bis zu sechs Jahre) handelt es sich um eine befristete Qualifizierungsstelle ohne Option zur Berufung und Übernahme auf eine W2- oder W3-Lebenszeitprofessur an der Universität Rostock. Nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluation. Bei erfolgreicher Zwischenevaluation verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis um weitere drei Jahre. Anderenfalls kann das Beschäftigungsverhältnis mit Zustimmung der*des Juniorprofessors*in um bis zu einem Jahr verlängert werden.

Eine erneute Einstellung als Juniorprofessor*in ist möglich, wenn es sich um die Besetzung einer Tenure-Track-Professur handelt.

Juniorprofessur mit Tenure-Track-Option

Bei der Juniorprofessur mit Tenure-Track-Option (W1 bis zu sechs Jahre) handelt es sich ebenfalls um eine befristete Qualifizierungsstelle ohne direkte Zusage zur Berufung und Übernahme auf eine W2- oder W3-Lebenszeitprofessur an der Universität Rostock. Stattdessen wird mit der Einstellung als Juniorprofessor*in die Option einer Berufung auf eine Lebenszeitprofessur, im unmittelbaren Anschluss an die Juniorprofessur unter Ausschreibungsverzicht eröffnet (Tenure-Track-Option). Die Tenure-Track-Option einer Juniorprofessur muss bereits in der Ausschreibung zur Juniorprofessur ausgewiesen werden. Die Übernahme einer W2-/W3-Lebenszeitprofessur erfolgt im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens, mit einer Begründung zum Verzicht auf Ausschreibung. Das Berufungsverfahren kann frühestens nacherfolgreicher Zwischenevaluation durch die Fakultät eingeleitet werden.

Juniorprofessur mit Tenure-Track

Bei der Juniorprofessur mit Tenure-Track (W1 bis zu sechs Jahre) handelt es sich um eine befristete Qualifizierungsstelle mit direkter Zusage zur Berufung und Übernahme auf eine W2- oder W3-Professur an der Universität Rostock. Nach positiver Zwischenevaluation und später folgender Tenure-Evaluation besteht ein Anspruch auf Übernahme einer W2-/W3-Lebenszeitprofessur (sog. Tenure-Track-Professur). Das stellt besondere Anforderungen an das Auswahlverfahren für die Juniorprofessur, da eine Prognose zu einem frühen Zeitpunkt der wissenschaftlichen Laufbahn getroffen werden muss. Bereits mit der Berufung, werden verbindliche Kriterien zur Tenure-Evaluation vereinbart. Die Übernahme auf die Lebenszeitprofessur erfolgt in einem „qualitätsgesicherten Evaluationsverfahren“, das den für Berufungsverfahren geltenden Qualitätsstandards entspricht. Bei negativer Tenure-Evaluation kann das Beschäftigungsverhältnis auf Antrag der*des Tenure-Track-Professor*in um bis zu ein Jahr verlängert werden.


DAS VERFAHREN

Gut informiert starten

Das Berufungsverfahren zu einer Juniorprofessur unterscheidet sich nicht wesentlich von einem Berufungsverfahren auf eine Professur und richtet sich nach dem Landeshochschulgesetz (LHG M-V) und der Berufungsordnung der Universität Rostock samt ergänzender Richtlinien und Satzungen.

Ablauf eines Berufungsverfahrens

Der Abbildung ist der Ablauf eines Berufungsverfahrens zu entnehmen. Die Zeitschiene basiert auf Erfahrungswerten und kann demnach im Einzelfall abweichen.

Informiert bleiben

Auf den Seiten der Stabstelle Berufungen finden Sie Informationen über laufende Berufungsverfahren an der Universität Rostock.

Zwischenevaluation bei Juniorprofessuren mit und ohne Tenure-Track

Drei Jahre nach Antritt einer Juniorprofessur mit oder ohne Tenure-Track bzw. Tenure-Track-Option ist eine Zwischenevaluation durchzuführen. Das Verfahren beginnt acht Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist. Mit der Zwischenevaluation wird festgestellt, ob die/der Juniorprofessor*in sich als Hochschullehrer*in bewährt hat und die bei der Berufung auf die Juniorprofessur definierten Leistungen erbracht wurden. 

Alle Einzelheiten zur Zwischenevaluation regelt die Satzung für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren nach § 62 und § 62a des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V).

Tenure-Evaluation bei Juniorprofessuren mit Tenure-Track

Sechs Jahre nach Antritt einer Juniorprofessur mit Tenure-Track ist eine Tenure-Evaluation durchzuführen. Das Verfahren beginnt 16 Monate vor Ablauf der 6-jährigen Dienstverhältnisses. In Ausnahmefällen, wie etwa zur Abwehr eines mindestens gleichwertigen auswärtigen Rufes, kann ein vorzeitiges Tenure-Evaluationsverfahren gewährt werden. Mit der Tenure-Evaluation wird festgestellt, ob die bei der Einstellung auf eine Juniorprofessur festgelegten Leistungsanforderungen während des befristeten Beschäftigungsverhältnisses erfüllt wurden und die für die Übernahme auf die dauerhafte Professur notwendige fachliche und pädagogische Eignung vorliegt.

Alle Einzelheiten zur Tenure-Evaluation regelt die Satzung für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren nach § 62 und § 62a des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V).


ZENTRALE ANSPRECHPERSONEN

Stabstelle Berufungen

Dr. Markus Glöckner, MBA
Leiter

Universitätsplatz 1 | 18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1202
Fax.: +49 (0) 381 498118-1292
markus.gloeckneruni-rostockde

Tenure Board
Prof. Dr. theol. Soham Al-Suadi

Prof. Dr. theol. Soham Al-Suadi (Vorsitz)

Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Telefon: + 49 (0) 381 498-8425
soham.al-suadiuni-rostockde

Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fennel

Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fennel (Stellvertretender Vorsitz)

Universität Rostock
Albert-Einstein-Str. 23
18059 Rostock

Telefon: + 49 (0) 381 498-6815
thomas.fenneluni-rostockde

Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Karlsen

Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Karlsen

Universität Rostock
Neuer Markt 3, Raum 504a
18050 Rostock

Telefon: + 49 (0) 381 498-2100
hans-joerg.karlsen@uni-rostock.de 

Prof. Dr. iur. Birgit Peters

Prof. Dr. iur. Birgit Peters

Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier

Telefon: + 49 (0) 651 201-2598
petersbuni-trierde​​​​​​​

Prof. Dr.-Ing. Michael Schlüter

Prof. Dr.-Ing. Michael Schlüter

Technische Universität Hamburg (TUHH)
Eissendorfer Str. 38, Building O, Room 1.009
21073 Hamburg

Telefon: + 49 (0) 40 42878-3252
michael.schluetertuhhde

Prof. Dr. rer. nat. Adelinde Uhrmacher

Prof. Dr. rer. nat. Adelinde Uhrmacher

Universität Rostock
Konrad Zuse Haus
Albert-Einstein-Straße 22
18059 Rostock

Telefon: + 49 (0) 381 498-7610
adelinde.uhrmacheruni-rostockde 

Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar

Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar

Universitätsmedizin Rostock
Schillingallee 69a
18057 Rostock

Telefon: + 49 (0) 381 494-2500
brigitte.vollmar@med.uni-rostock.de 


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