Gute wissenschaftliche Praxis, das Arbeiten nach den Regeln der Kunst, ist eines der höchsten Güter akademischer Arbeit. Verstöße gegen diese Regeln, etwa Plagiate und Publikationen auf Basis gefälschter oder erfundener Daten, haben in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erfahren.
Neben solchen offensichtlichen Verstößen gibt es aber auch Bereiche, in denen die Regeln komplexer sind und eine Grauzone zwischen Regelkonformität und Regelverstoß besteht, und nicht alle akademischen Betreuungsverhältnisse entsprechen dem Ideal gegenseitigen Vertrauens und Respekts.
Als Grundlage für redliches wissenschaftliches Handeln hat die Universität Rostock sich ein detailliertes Regelwerk geschaffen, das die Rahmenbedingungen guter wissenschaftlicher Praxis definiert und hilft, wissenschaftliches Fehlverhalten zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Regeln sind hier einsehbar.
Den Wissenschaftler*innen stehen Ombudspersonen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufzuklären. In Konfliktfällen fungieren sie als vertrauliche und neutrale Berater*innen oder Mediator*innen, wenn dies gewünscht wird. Es gibt keine festen Regeln zur Auswahl einer Ombudsperson; alle Ombudspersonen stehen allen Ratsuchenden gleichermaßen zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Problemen oder dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten direkt an eine unserer Ombudspersonen zu wenden. Ihre Anliegen werden mit größter Diskretion behandelt.