Gasthörerschaft

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Einrichtungen der Universität Rostock zu nutzen, ohne "richtig" zu studieren, zum Beispiel, wenn du vor deinem Studium noch einen Sprachkurs besuchen möchtest.

Als Gasthörer*in kannst du: 

  • Lehrveranstaltungen in zulassungsfreien Studiengängen besuchen
  • die Bibliothek der Universität Rostock nutzen 
  • Kurse im Sprachenzentrum belegen 
  • an Kursen des Hochschulsports teilnehmen 

Gasthörer*innen werden nicht immatrikuliert, sie sind somit keine "richtigen" Studierenden. Das bedeutet, dass sie nicht an Prüfungen oder Klausuren teilnehmen können.

Wo kann eine Gasthörerschaft beantragt werden?
Alle, die Interesse an einer Gasthörerschaft haben, können im Studierendensekretariat einen Antrag stellen. 

Was kostet eine Gasthörerschaft?
Normalerweise kostet eine Gasthörerschaft 46,00€. Je nach Aufenthaltsstatus sind GEflüchtete von diesem Betrag befreit. Füge deinem Antrag eine Kopie deines Aufenthaltstitels bei, damit geprüft werden kann, ob die Kosten für dich entfallen oder nicht.