Wissen verbindet!

Internationale Kooperationen und Mobilität in Forschung und Lehre

Mobilitäten und gemeinsame Forschung sind Herzstücke unserer internationalen Kooperationen. Die Universität Rostock arbeitet aktuell mit über 50 Hochschulen in 20 Ländern zusammen – eine wertvolle Basis für Austausch und Innovation.

Für Forschende bedeutet Mobilität, Projekte gemeinsam voranzutreiben, Ressourcen zu bündeln und interdisziplinär an neuen Fragen zu arbeiten. Lehrende profitieren von didaktischen Impulsen und Einblicken in andere Hochschulstrukturen. Studierende können an Partnerinstitutionen lernen, ihr Fachgebiet aus neuen Blickwinkeln zu entdecken und ihre internationalen Kompetenzen auszubauen.

Grundsätzlich lassen sich unsere Kooperationen in drei Kategorien einteilen: 

  • Universitätspartnerschaften,
  • Fakultäts- und Projektpartnerschaften
  • Partnerschaften für den Studierendenaustausch.

Fakultäten und Institute können darüber hinaus bilaterale Abkommen aus eigenen Mitteln schließen.

So stärken wir gemeinsam Lehre, Forschung und unsere internationaleSichtbarkeit.

Vernetzung durch internationale Partnerschaften

Das International Office ist die zentrale Stelle für Beratung, Koordination und Fördermöglichkeiten bei internationalen Kooperationsprojekten.

Dokument:
Übersicht Universitätspartnerschaften

Voraussetzungen für den Abschluss neuer Vereinbarungen auf Universitätsebene

  • Langfristiger Austausch: Es muss ein bestehender oder geplanter fachlicher Kontakt bestehen.
  • Interdisziplinäre Beteiligung: Mindestens drei Fakultäten sind an der Kooperation beteiligt.
  • Ausgewogenheit Forschung & Lehre: Gemeinsame Projekte sollen sowohl Forschung als auch Studierenden- und Nachwuchsaustausch umfassen.
  • Institutionelle Verankerung: Die Vereinbarung erfolgt auf Universitätsebene und wird von der Hochschulleitung unterstützt.

Dokumente:
Letter of Intent | MoU - Univertrag | Student Exchange Agreement – Univertrag

 Voraussetzungen für Fakultäten oder Institute

  • Ziele und Schwerpunkte: Klärung der beteiligten Fachbereiche sowie der Studien- und Forschungsthemen.
  • Abstimmung mit dem International Office: Prüfung, ob die Partnerschaft fakultätsintern oder als universitätsweite Vereinbarung sinnvoll ist.
  • Eigenständige Kooperationen: Fakultäten und Institute können bilaterale, fachbezogene Partnerschaften abschließen und selbst finanzieren.
  • Austauschprogramme: Ein Student Exchange Agreement (SEA) auf Fakultätsebene ist grundsätzlich möglich, auch ohne zentrale Hochschulleitung.

Dokumente:
Detaillierter Arbeitsplan 2027-2029 | Student Exchange Agreement | Fakultäts- / Institutsvertrag 

Wissenschaft in Bewegung – Mobilität für Mitarbeitende und Gäste

  1. Antrag stellen
    Anfang September: Antrag beim Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereichs zur Prüfung und Unterschrift einreichen.
  2. Deadline
    30. September: Antrag vorab per E-Mail und im Original per Hauspost an das International Office senden.

Kontakt bei Fragen:
finanzen.iouni-rostockde

Dokumente:
Antrag: Ihre Mobilität ins Ausland | Antrag: Die Einreise Ihres Gastes

Zuschuss zu Fahrtkosten

Das International Office gewährt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gemäß LRKG von bis zu 1.000 € für die Reise zur Partneruniversität und zurück.
In Ausnahmefällen kann Mehrbedarf individuell geprüft werden.

1. Dienstreiseantrag

  • Frühzeitig Dienstreiseantrag stellen.
  • Per Hauspost an das International Office senden.

2. Dienstreise abrechnen

  • Abrechnungspflicht: Jede Dienstreise muss im selben Kalenderjahr der Dienstreise abgerechnet werden. (Wir empfehlen die Abrechnung innerhalb des ersten Monats nach Mobilität.)
  • Ausnahme: Abrechnung im laufenden Jahr nicht möglich?  → Antrag auf Übertragung ins Folgejahr sofort stellen an finanzen.iouni-rostockde

3. Bericht zur Forschungsmobilität
Die Einreichung eines Berichts ist unerlässlich. Er stärkt die internationale Sichtbarkeit unserer Universität und unterstützt künftige Anträge sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsprogramme.

  • Bericht vier Wochen nach Ende der Mobilität (auch ohne gesonderte Aufforderung) als PDF an finanzen.iouni-rostockde 
    und per Hauspost an
    International Office | Finanzen | Kröpeliner Str. 29
  • Zusätzlich muss die Datenschutzerklärung ausgefüllt und beigefügt werden.

Dokumente
Bericht über eine dienstliche Ausreise | Datenschutzerklärung

Informationen zu Visumspflicht und Krankenversicherung. Bei Fragen hilft das International Welcome Center.

Zuschuss für Ihren Gast

Das International Office gewährt eine Tagesgeldpauschale für Aufenthalte bis zu 2 Monate zur Erstattung des Verpflegungsmehraufwandes

1. Tagegeld beantragen

  • Antrag spätestens 2 Wochen vor Einreise per Hauspost ans International Office senden. Auszahlungsanordnung nicht erforderlich.
  • Zusätzliche erforderliche Angaben: Geburtsdatum | Deutsche Steuer-ID
    Ansprechpartnerin: Jessica Benecke (Sachgebietsleitung Belegbearbeitung & Steuern, Lz. D2.06) Infos: Steuer-ID beantragen (Bearbeitung 4–6 Wochen)
    Eine Auszahlung ohne diese Daten ist nicht möglich!

Dokument: Tagegeldantrag

2. Auszahlung über persönliche Bankdaten (optional)

  • Bei Angabe persönlicher Bankdaten, ist die Übergabe der Förderung an den Gast zwingend zu quittieren - Ausgefülltes und unterschriebenes Quittungsformular im Original an Dezernat D2 senden.

Dokument: Quittung

3. Bericht zur Forschungsmobilität

Die Einreichung eines Berichts ist unerlässlich. Er stärkt die internationale Sichtbarkeit unserer Universität und unterstützt künftige Anträge sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsprogramme.

  • Bericht vier Wochen nach Ende der Mobilität (auch ohne gesonderte Aufforderung) als PDF an finanzen.iouni-rostockde und per Hauspost an 
    International Office | Finanzen | Kröpeliner Str. 29
  • Zusätzlich muss die Datenschutzerklärung ausgefüllt und beigefügt werden.

Dokumente
Bericht über eine dienstliche Einreise | Datenschutzerklärung

Vernetzung für Studierende (Freemover)

Wenn ihr ins Ausland möchtet, prüft zuerst unsere Austauschprogramme oder Möglichkeiten für ein Praktikum im Ausland.
Gibt es keine Partnerschaft mit eurer Wunschuni, könnt ihr als Freemover nach eurem Aufenthalt ein Mobilitätsstipendium beantragen.

1. Aufenthalt absolvieren

  • Ihr wart im Ausland? Super – jetzt könnt ihr den Antrag stellen.

2. Antrag auf Mobilitätsstipendium ausfüllen

  • Füllt den Antrag digital aus oder druckt euch das Formular aus (schreibt leserlich).
  • Druckt den Antrag aus und unterschreibt ihn.

Den Antrag Mobilitätsstipendium erhältst du auf Anfrage

3. Unterlagen beifügen
Bitte legt eurem Antrag folgende Nachweise bei:

4. ⏰ Deadline: 31. Oktober des jeweiligen Jahres
Reicht den vollständigen Antrag mit allen Unterlagen im Original bis spätestens 31.10. beim International Office ein:

Universität Rostock
International Office | Finanzen
Kröpeliner Str. 29
18055 Rostock
📧 finanzen.io@uni-rostock.de

Kontaktpersonen

Anbahnung neuer Partnerschaften

Friederike Feldmann
Leiterin International Office
friederike.feldmannuni-rostockde
+49 (0) 381 498 1213

N. N.
Leitung Bereich Outgoing 

Mobilität

Nadine Karkossa 
Mobilitätskoordinatorin
finanzen.iouni-rostockde 
+49 (0) 381 498 1700

Dragica Kober-Stanojevic
Bereich Finanzen
finanzen.iouni-rostockde 
+49 (0) 381 498 1706

International Welcome Center

Elisabeth Reich
Koordinatorin IWC
welcome-centeruni-rostockde 
+49 (0) 381 498 1191