Studiengang- bzw. Studienfachwechsel innerhalb der Universität Rostock

An der Universität Rostock eingeschriebene Studierende, die in einen anderen Studiengang bzw. in ein anderes Studienfach wechseln möchten, müssen sich zuvor informieren, ob der gewünschte Studiengang bzw. das gewünschte Studienfach zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.

Studiengang- bzw. Studienfachwechsel bei zulassungsfreien Studiengängen bzw. -fächern

Der Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. in ein zulassungsfreies Studienfach wird über das Online-Portal der Universität Rostock beantragt:

  • für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres,
  • für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.

Das dafür notwendige Portal wird für diesen Zeitraum freigeschaltet.

Studierende der Universität Rostock melden sich mit Ihrem Uni-Account im Online-Portal unter "Anmeldung mit Uni-Account" an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen". Machen Sie Angaben zum gewünschten Studium und laden eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format hoch. Bitte nur vollständige Dokumente hochladen!

Im Anschluss an die Eingabe aller erforderlichen Daten wird ein Antragsformular im PDF-Format ausgegeben, das unterschrieben und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an die untenstehende Adresse gesandt werden muss.

Bei Unvollständig­keit der Unter­lagen sind die fehlenden Dokumente fristgerecht nachzureichen. Fehlende Unterlagen werden Ihnen im Online-Portal angezeigt.

Bitte berück­sichtigen Sie eine etwa zweiwöchige Bearbeitungs­zeit und sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab.

Für die Einhaltung der Umschreibe­frist ist nicht die rechtzeitige Daten­eingabe in das Online-Portal, sondern der postalische Eingang des Antrages mit den dazu­gehörigen Unter­lagen maßgebend.

Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die Umschreibung. Für die Bearbeitung des Antrags auf Studiengangs- bzw. -fachwechsel ist es erforderlich, dass Sie für das Semester, in welches Sie umgeschrieben werden möchten, zurückgemeldet sind. Nach dem Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Universität Rostock wird Ihr Studienausweis erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können selbständig online im Studien- und Prüfungsportal der Universität Rostock ausgedruckt werden.

ACHTUNG: Bis eine Woche nach Vorlesungsbeginn können nur Studierende einen Wechsel über das Online-Portal beantragen, die sich zum aktuellen Semester im Online-Portal bereits ein- oder umgeschrieben und somit einen aktiven Account haben.

Alle anderen nutzen nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Online-Portal bitte einen der folgenden Anträge und reichen diesen bis spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist) ein:

Beim Wechsel in ein höheres Fachsemester muss darüber hinaus ein Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen für den gewählten Studiengang bzw. das gewählte Studienfach beigefügt werden. Für die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen (Einstufungsbescheinigung) ist das jeweilige Prüfungsamt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Studienfachberatung zuständig. Hinweise finden Sie hier.

Achtung für Lehramtsstudierende (mit anrechenbaren Studienleistungen): Bitte geben Sie Ihren Studienfachwechsel umgehend nach erfolgter Umschreibung im ZPA (Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter) bekannt.

Studiengang- bzw. Studienfachwechsel bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. -fächern

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer müssen sich Studierende zuvor fristgemäß bewerben.

Die Bewerbung erfolgt sowohl für das 1. als auch das höhere Fachsemester über das Online-Portal der Universiät. Studierende der Universität Rostock melden sich mit Ihrem Uni-Account im Online-Portal unter "Anmeldung mit Uni-Account" an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen". Machen Sie Angaben zum gewünschten Studium und laden eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format hoch. Bitte nur vollständige Dokumente hochladen!

Hinweise zu den Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Studierende der Universität werden im Auswahlverfahren nicht bevorzugt berücksichtigt.

Im Falle einer Zulassung werden die Umschreibungsfristen und das weitere Vorgehen im Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt.

Beim Wechsel in ein höheres Fachsemester muss eine Bescheinigung über die Einstufung (Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen) im Online-Portal hochgeladen werden (bis zum Ende der Nachreichfrist). Für die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen (Anerkennungsbescheid bzw. Einstufungsbescheinigung) ist das jeweilige Prüfungsamt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Studienfachberatung zuständig.

Achtung für Lehramtsstudierende (mit anrechenbaren Studienleistungen): Bitte geben Sie Ihren Studienfachwechsel umgehend nach erfolgter Umschreibung im ZPA (Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter) bekannt.

Achtung!

Ein Antrag auf Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs ist unzulässig, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt (siehe dazu § 3, Abs. 6 der Rahmen­prüfungs­ordnung für die Lehr­amts­studien­gänge der Universität Rostock bzw. § 21 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes M-V).

Je nachdem, ob Sie sich für ein Studium an der Universität Rostock bewerben bzw. einschreiben möchten oder bereits an der Universität Rostock studieren, wählen Sie bitte das entsprechende Portal.

Freischaltung des Online-Portals für die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

  • für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli des Jahres
  • für das Sommersemester vom 01. Dezember bis 15. Januar des Jahres

Freischaltung des Online-Portals für den Studiengang- bzw. Studienfachwechsel:

  • für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres
  • für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres

Info-Service

Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten

Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.

Telefonische Sprechzeiten: 
Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230

Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock): 
Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr  
Text-Chat:  Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.

E-Mail: studiumuni-rostockde