Hinweise für Lehramtsstudiengänge
Lehramt an Grundschulen
Im Studiengang Lehramt an Grundschulen an der Universität Rostock studieren Sie gemäß der „Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung" neben den beiden Pflichtfächern Deutsch und Mathematik zwei Grundschulfächer nach Wahl. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Webseiten der Universität Rostock: https://www.uni-rostock.de/studium/studienangebot/lehramt/lehramt-fuer-grundschule/.
Die Einwahl kann erst nach der Zulassung für diesen Studiengang erfolgen.
Nach der Anmeldung auf der folgenden Webseite können Sie maximal 4 Wunschfächer mit Prioritäten angeben. Bitte beachten Sie, dass Sie für einige Fächer (z. B. Sportwissenschaft, Musik und Theater (Darstellendes Spiel)) Eignungsprüfungen absolvieren müssen: http://gsp-wahl.uni-rostock.de/.
Bei Fragen oder Problemen können Sie die folgende E-Mailadresse nutzen: gsp-wahluni-rostockde.
Studiengang Beifach zum Lehramt
Der Zugang zum Studiengang Beifach ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld hier.
Lehramtsstudium in unterschiedlichen Fachsemestern
Es ist möglich, in einem Lehramtsstudiengang die Unterrichtsfächer in unterschiedlichen Fachsemestern zu studieren. Beachten Sie in disem Fall bitte folgende Hinweise:
Wenn Sie Sie sich für einen Lehramtsstudiengang mit einem Fach im 1. Fachsemester und einem Fach im höheren Fachsemester bewerben möchten, nutzen Sie bitte die Online-Bewerbung und achten auf Hinweise im Online-Portal.
Wenn das Fach, für das Sie sich im höheren Fachsemester einschreiben wollen, zulassungsfrei ist, genügt es, eine Einstufungsbescheinigung für das entsprechende Fachsemester mit den Immatrikulationsunterlagen einzureichen.
Wenn das gewünschte zweite Fach im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, benötigen Sie eine entsprechende Anrechenbarkeits- und Einstufungsbescheinigung. Diese ist im Online-Portal hochzuladen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge im höheren Fachsemester. Dort finden Sie auch eine Übersicht der Studiengänge, die im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind.
Sollten Sie an der Uni Rostock im Bewerbungszeitraum in einem Lehramtsstudiengang eingeschrieben sein und nur ein Unterrichtsfach wechseln wollen, wobei das neu aufzunehmende Fach zulassungsbeschränkt ist, gehen Sie bitte bei der Online-Bewerbung wie folgt vor:
- Wählen Sie Ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Fach
- Wählen Sie dann ein zulassungsfreies Fach im 1. Fachsemester als "Platzhalter" aus. Dieses Fach findet im Zulassungsverfahren keine Berücksichtigung.
Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Musik bzw. Theater (Darstellendes Spiel)
Im Lehramtsstudium an der Universität Rostock ist es möglich, das Unterrichtsfach Musik bzw. Theater (Darstellendes Spiel) zu belegen. Das Unterrichtsfach Musik bzw. Theater (Darstellendes Spiel) kann in Rostock jedoch nur nur an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) studiert werden. Dazu ist vorab das Bestehen einer speziellen Prüfung an der HMT notwendig. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der HMT über die Modalitäten (insbes. Anmeldefristen) dieser Prüfung.
Sie möchten sich für das Lehramt an Regionalen Schulen oder das Lehramt an Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Musik bzw. Theater (Darstellendes Spiel) und einem weiteren zulassungsbeschränkten Unterrichtsfach bewerben? Bei der Online-Bewerbung ist es möglich, dass Sie nur ein Fach auswählen. Voraussetzung ist eine bestandene Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT).
Sie möchten sich für das Lehramt für Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik bzw. Theater (Darstellendes Spiel) bewerben:
Für das Lehramt an Grundschulen: Füllen Sie bitte die Online-Bewerbung für das Lehramt an Grundschulen aus. Hierbei brauchen Sie das Fach Musik bzw. Theater (Darstellendes Spiel) noch nicht anzugeben. Das erfolgt erst nach der Einschreibung.
Für das Lehramt für Sonderpädagogik: Füllen Sie bitte die Online-Bewerbung für das Lehramt für Sonderpädagogik aus, ohne ein allgemeinbildendes Fach anzugeben. Voraussetzung ist eine bestandene Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik und Theater (HMT).