Bewerbung für Human- und Zahnmedizin für das 1. Fachsemester
Für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin (bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge) erfolgt die Bewerbung für das 1. Fachsemester ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt für:
- deutsche Studienbewerber
- Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- internationale Studienbewerber aus der EU bzw. dem EWR
Internationale Studienbewerber, die sich für das 1. Fachsemester eines bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben möchten, müssen sich fristgerecht über die Servicestelle ► UNI-ASSIST bewerben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben,
- stammen nicht aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat,
- und haben ein Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen.
Die Auswahlkriterien für die medizinischen Studiengänge

Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist – es gibt also eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Diese Studienplätze werden nach verschiedenen Quoten vergeben. In den drei Hauptquoten Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote und Auswahlverfahren der Hochschule werden jeweils unteschiedliche Kriterien angewandt.
Neu zum Wintersemester 2026/27 - Rostocker Zahnmedizin Auswahlgespräch (ROZA)
Bewerbungsverfahren, Fristen und einzureichende Unterlagen
Hier gelangen Sie zum Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung: ► hochschulSTART.de
Bewerbungsfristen 1. Fachsemester Human- und Zahnmedizin
Studieninteressierte, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des Jahres des Studienbeginns erworben haben, können sich ausschließlich vom 1. Mai bis zum 31. Mai des Jahres bewerben (Altabiturienten).
Studieninteressierte, die ihr Abitur nach dem 15. Januar des Jahres des Studienbeginns erwerben, bewerben sich vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Jahres (Neuabiturienten).
Hintergrundinformationen
► Anspruch auf bevorzugte Zulassung (BFD, FSJ usw.)
► Informationen zur Landarztquote
► Test für Medizinische Studiengänge
► Hinweise zu amtlichen Beglaubigungen
Rechtsgrundlagen des Zulassungsverfahrens
Die Auswahgrenzen zu vergangenen Auswahlverfahren finden Sie hier:
Zweitstudium
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen - seien es berufliche oder wissenschaftliche - ein zweites Studium anschließen möchte, kann sich ebenfalls nur über hochschulstart.de bewerben. Hierfür stehen 3 % der Studienplätze an der Universität Rostock zur Verfügung.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Die ordnungsgemäßen Unterlagen für die Erstellung einens Gutachtens (ausschließlich wissenschaftliche Gründe) senden Sie bitte frühzeitig und fristgerecht an:
Universität Rostock
Studierendensekretariat
18051 Rostock
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für ein Zweitstudium in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ergeben sich aus der jeweils einschlägigen Vergabeverordnung, hier der StudPlVergVO M-V . Hiernach gelten die üblichen Bewerbungsfristen für Erststudienbewerbende auch für Zweitstudienbewerbende. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums gilt dabei als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung.


