Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Für einzelne Studiengänge sind neben der Hochschulzugangsberechtigung als allgemeine Voraussetzung weitere fachspezifische Voraussetzungen erforderlich.

In einigen wenigen Studiengängen bestehen diese darin, dass Studierende bereits vor Aufnahme des Studiums ein sogenanntes Vorpraktikum nachweisen müssen. Derzeit ist dies an der Universität Rostock bei folgenden Studiengängen der Fall: Agrarwissenschaften (B. Sc.), Maschinenbau (B.Sc.) Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc.), Wirtschaftsingenieurwesen (B. Sc.).

Abgesehen davon ist für die unten genannten Studiengänge das Absolvieren eines Eignungsprüfungsverfahrens erforderlich:

▼ Für alle Lehramtsstudiengänge: Absolvierung des CCT-Selbsterkundungsverfahrens

▼ Für das Unterrichtsfach Sportwissenschaft im Lehramtsstudium: Sporteignungsprüfung

▼ Für die Unterrichtsfächer Theater (Darstellendes Spiel) und Musik im Lehramtsstudium: Eignungsprüfung

Masterstudiengänge

Für Masterstudiengänge gelten oft weitere fachliche Voraussetzungen. Näheres dazu finden Sie auf der Seite zu ► Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge.

Sprachnachweise

In einzelnen Studiengängen müssen von allen Studieninteressierten auch Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Internationale Studieninterssierte müssen zusätzlich Ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Welche Sprachanforderungen in einem konkreten Studiengang gelten wird in dem jeweiligen Studiengangssteckbrief unter "Überblick" dargestellt. Zu den Studiengangssteckbriefen gelangen Sie über die ► Studiengangsübersicht.  


CCT-Selbsterkundungsverfahren für Lehramtsstudiengänge

Career Counselling for Teachers (CCT)

Sie können mit Hilfe dieser online durchgeführten Selbsterkundung mehr Klarheit über Ihr Berufsziel als angehende Lehrerin bzw. angehender Lehrer gewinnen. Wenn Sie die Fragebögen und Checklisten ehrlich bearbeiten, werden Sie besser abschätzen können, ob der Lehrerberuf zu Ihnen passt. Die Ergebnisse sollen Ihnen zudem zu Studienbeginn und während des Studiums helfen, zentrale Kompetenzen für den Lehrerberuf zu erkennen, zu vertiefen und auszubauen. Das CCT-Verfahren stellt also keinen Test dar, den man bestehen oder bei dem man durchfallen kann. Das Verfahren soll Studieninteressierten lediglich bewusst machen, was es bedeutet, Lehrer zu werden.

Für Ihre Immatrikulation an der Universität Rostock müssen Sie bescheinigen, dass Sie die "Geführte Tour 1" des CCT bearbeitet haben.

Die fünf Etappen beim CCT-Verfahren
  1. Sie erhalten Informationen über das Tätigkeitsprofil von Lehrerinnen und Lehrern.
  2. Sie klären, ob diese Tätigkeiten für Sie attraktiv sind.
  3. Sie prüfen, ob Sie günstige persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf mitbringen.
  4. Sie setzen sich mit Ihren bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auseinander.
  5. Sie bekommen eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Tipps für weitere Aktivitäten.
Das Vorgehen beim Selbsttestverfahren
  1. Öffnen Sie die Webseite www.cct-germany.de und klicken Sie auf den Button "Studieninteressierte".
  2. Gehen Sie auf "Geführte Touren" in der Taskleiste oben und bearbeiten Sie vollständig "Tour 1: Soll ich ein Lehrerstudium beginnen?".
  3. Wir können Ihre Angaben im Fragebogen ebenfalls einsehen, ohne zu erfahren, von welcher Person die Angaben stammen (die Erfassung ist völlig anonym). Diese Informationen möchten wir nutzen, um die Qualität der Lehrerbildung zu verbessern. Geben Sie dazu bitte an der geforderten Stelle zusätzlich zu Ihrem selbst gewählten Code die entsprechende Gruppenbezeichnung an. Die Gruppenbezeichnung hängt vom angestrebten Lehramtsstudiengang und kann der nebnstehenden Liste entnommen werden.
  4. Bitte notieren Sie Ihren selbst gewählten Code und die Bezeichnung der Gruppe. Sie können Ihre Ergebnisse unter dem Code zu einem späteren Zeitpunkt erneut abrufen und sie mit Ergebnissen aus der 2. oder 3. geführten Tour vergleichen, die Sie vielleicht nach einem Praktikum oder einigen Semestern im Lehrerstudium absolvieren.
  5. Nach Ablauf der Tour wird die Teilnahmebescheinigung freigeschaltet. Drucken Sie bitte den Nachweis über die Absolvierung der Tour aus, tragen Ihren Namen ein, versehen den Nachweis mit Ihrer Unterschrift und fügen ihn den Unterlagen zu Ihrer Einschreibung bei.
Zum Ergebnis des Self Assessments

Das Ergebnis des Self Assessments hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze an der Universität Rostock. Das heißt, das Self Assessment hat keine Verbesserung oder Verschlechterung im Zulassungsverfahren zur Folge. Es wird lediglich die Vorlage des Nachweises, auf dem nur die Teilnahme am CCT-Verfahren vermerkt ist, im Rahmen Ihrer Immatrikulationan der Universität Rostock überprüft.

Zum Datenschutz

Die Ergebnisse aus der "Tour 1" werden vom Programm CCT verarbeitet. Nur so können ausgehend von Ihren Angaben relevante Hinweise und Informationen mit dem Ziel der Eignungsberatung gegeben werden. Da Sie sich selbst einen Code geben, den außer Ihnen keiner kennt, können die Ergebnisse keinesfalls einer bestimmten Person zugeordnet werden. Ihre Ergebnisse bleiben völlig anonym. Die Daten können, sofern Sie einen Gruppennamen eingegeben haben, dann durch das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung der Universität Rostock anonymisiert für Forschungen verwendet werden, die die Qualität der Lehrerbildung verbessern sollen.

Hier gelangen Sie direkt zum ► Start der Geführten Tour 1.

Die Gruppenbezeichnungen für die einzelnen Lehramtsstudiengänge lauten:

  • Lehramt für Grundschulen:  HRO-GS-2024
  • Lehramt für Regionale Schulen:  HRO-RS-2024
  • Lehramt für Gymnasien:  HRO-GY-2024
  • Lehramt für Sonderpädagogik:  HRO-SP-2024
  • Berufspädagogik (Bachelor):  HRO-BP-2024

Sporteignungsprüfung

Voraussetzung für eine Einschreibung in das Studienfach Sportwissenschaft ist neben der Zulassung die erfolgreich bestandene sportpraktische Eignungsprüfung am Institut für Sportwissenschaften der Universität Rostock. Ggf. werden auch Sportpraktische Eignungsprüfungen, die an anderen Universitäten oder Hochschulen abgelegt wurden, anerkannt (s. Liste). Die Gleichwertigkeit der Nachweise über die Feststellung der sportpraktischen Eignung anderer deutscher Universitäten und Hochschulen kann in Ausnahmefällen durch das Institut für Sportwissenschaft geprüft werden.

Universitäten, deren Eignungsprüfungen anerkannt werden
  • Bochum
  • Freiburg
  • Halle/S. (außer Sport für Grundschule)
  • Heidelberg
  • Hildesheim
  • Jena (nur der Test für die Lehramtsstudiengänge)
  • Karlsruhe
  • Kassel
  • Kiel
  • Köln
  • Konstanz
  • Leipzig
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • der zentrale Nachweis der Universitäten Bayerns

Die bestandene Eignungsprüfung darf bei Einschreibung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Zum Termin der Eignungsprüfung ist der Nachweis des Schwimmabzeichens in Silber und eine Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

Nähere Informationen zur Eignungsprüfung (Termine, Anmeldefristen, Ablauf, Formular für die Unbedenklichkeitsbescheinigung usw.) finden Sie auf den Seiten des ► Instituts für Sport­wissen­schaft.


Eignungsprüfung für Theater und Musik im Lehramtsstudium

Die Ausbildung für die Unterrichtsfächer Theater (Darstellendes Spiel) und Musik in den Lehramtsstudiengängen findet an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) statt. Bitte erkundigen Sie sich dort über die entsprechenden Voraussetzungen und damit verbundenen künstlerischen Eignungsprüfungen.