Studieren ohne Abitur
Auch wenn Ihr Schulabschluss nicht zu einem Studium berechtigt, gibt es Wege zu einem Studium an der Universität Rostock.
▼ berufliche Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker Fachwirte u.ä.)
Beruflich Qualifizierte
Meister, Techniker, Fachwirte u. a.
Neben dem Abschluss als Meister ermöglichen zahlreiche Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), sofern die Lehrgänge mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen (z. B. Techniker, Fachwirt), die Abschlüsse der Fachschulen, z.B. staatlich anerkannter Erzieher, zahlreiche Weiterbildungsabschlüsse der Gesundheitsberufe sowie der Abschluss als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer den allgemeinen Hochschulzugang.
Die so erworbene Hochschulzugangsberechtigung gilt unbefristet. Mit dieser ist jedoch kein Anspruch auf einen Studienplatz verbunden. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, ist auch hier eine Bewerbung erforderlich. Die Note der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist bei der Bewerbung der Abiturdurchschnittsnote gleichgestellt. Näheres regelt die Qualifikationsverordnung M-V.
Zugangsprüfung
Wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist, kann eine Zugangsprüfung ablegen. Die Zugangsprüfung wird immer für einen konkreten Studiengang abgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausbildung und die Tätigkeit in einem Berufsfeld erfolgt sein müssen, das einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum Studiengang aufweist.
Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zu einem Studium des im Zeugnis ausgewiesenen Studiengangs an der Universität Rostock. Die mit der Zugangsprüfung erworbene Zugangsberechtigung gilt unbefristet. Mit dem Bestehen der Zugangsprüfung ist jedoch kein Anspruch auf einen Studienplatz an der Universität Rostock verbunden. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt ist auch mit bestandener Zugangsprüfung eine Bewerbung erforderlich. Die Note der Zugangsprüfung ist bei der Bewerbung der Abiturdurchschnittsnote gleichgestellt.
Die Zugangsprüfungen finden zweimal pro Jahr statt. Für die Zugangsprüfung zum Wintersemester muss der Antrag zwischen dem 1. Februar und dem 1. April gestellt werden; die Prüfungen finden bis spätestens 15. Juni statt. Für die Zugangsprüfung zum Sommersemester gilt der Antragszeitraum vom 1. August bis zum 1. Oktober; die Prüfung erfolgt bis spätestens 15. Dezember.
Richten Sie Ihre Anträge auf Zulassung zur Zugangsprüfung bitte an folgende Anschrift:
Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock
Spezielle Fragen zur Zugangsprüfung beantworten die Ansprechpartner des Prüfungsausschusses der entsprechenden Fakultät. Die genauen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss mindestens 2 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.
Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät | Prof. Leinweber | peter.leinweberuni-rostockde |
Fakultät für Informatik und Elektrotechnik | Prof. Clemens Cap | clemens.capuni-rostockde |
Juristische Fakultät | Prof. Rehberg | markus.rehberguni-rostockde |
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Biologie | Prof. Schubert | hendrik.schubertuni-rostockde |
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Physik | Prof. Kühn | oliver.kuehnuni-rostockde |
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Chemie | Prof. Seidel | wolfram.seideluni-rostockde |
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Mathematik | Prof. Müller-Hill | eva.mueller-hilluni-rostockde |
Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik | Prof. Flügge | wilko.fluegge@uni-rostock.de |
Philosophische Fakultät | Prof. Kaiser | franz.kaiseruni-rostockde |
Theologische Fakultät | Prof. Kumlehn | martina.kumlehnuni-rostockde |
Universitätsmedizin Rostock | Prof. Oswald | stefan.oswaldmed.uni-rostockde |
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät | Prof. Lorson | peter.lorsonuni-rostockde |
Die Zugangsprüfung umfasst einen schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit aus den fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges und einer Aufsichtsarbeit, in welcher der Bewerber ein Thema aus dem öffentlichen Leben, zum Beispiel Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik oder Umwelt, bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs. Der Prüfungsausschuss bestimmt, ob die mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung mit höchstens drei Bewerbern durchgeführt wird, wobei jedem Bewerber eine Prüfungsdauer von mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten zur Verfügung steht. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer beide Aufsichtsarbeiten bestanden hat.