Fakultätsräte

Fakultätsräte

Alle Fakultätsräte im Überblick

Fakultätsräte sind zuständig für den Beschluss von Ordnungen der jeweiligen Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern genannten Angelegenheiten. Sie wirken an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplans sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der jeweiligen Fakultät mit. Sie nehmen Stellung zu der von den jeweiligen Dekanaten vorgeschlagenen Verteilung der der Fakultät zugewiesenen Ressourcen sowie zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.

Die Mitglieder der Fakultätsrate werden durch Wahl bestimmt. Den Fakultätsräten gehören elf Mitglieder an: sechs Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, zwei Studierende, zwei akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, ein/e weitere/r Mitarbeiter/in. In Fakultäten mit mehr als 30 im Zeitpunkt der Wahl besetzten Stellen für Professorinnen/Professoren kann die Zahl der Mitglieder des Fakultätsrats nach Maßgabe der Fakultät 22 betragen: zwölf/vier/vier/zwei. Die Amtszeit der Mitglieder der Fakultätsräte beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

Kontakt

Akademische Selbstverwaltung (S44)
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel.: +49 381 498-1203/-1204/-1205
 

Fakultätsräte an der Universität Rostock

  • Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät
  • Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
  • Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik
  • Juristische Fakultät
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Philosophische Fakultät
  • Theologische Fakultät
  • Universitätsmedizin Rostock
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät