Personalunterlagen für Hilfskräfte

Kontakt

Personalservice (S41)
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail:personalserviceuni-rostockde

Studentische Hilfskräfte (SHK) erbringen unterstützende Dienstleistungen in Lehre, Forschung und Entwicklungsvorhaben sowie damit in Zusammenhang stehende Verwaltungsaufgaben. Ihre Beschäftigung regelt sich nach der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte und den Stundensätzen ab SoSe 2024 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Einstellung der studentischen Hilfskräfte wird von den Fakultäten und Einrichtungen vorbereitet. Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn der Personalservice den Vertragsentwurf und die Unterlagen geprüft und unterzeichnet hat. Der Vertrag wird nach der Unterzeichnung an den Bereich zurückgesandt.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsverträge nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen abgeschlossen werden können.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsfristen im 1. Monat der Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf das Entgelt gezahlt werden kann.

  • Arbeitsvertrag
    • der Arbeitsvertrag wird vom Fachbereich ausgefertigt
    • Stundensätze werden bei Änderungen des Mindestlohns oder nach tariflichen Beschlüssen automatisch angepasst
  • ggf. die ergänzende Aufgabenbeschreibung zu § 2 des Vertrages
  • unterschriebene Bestätigung über vorherige Beschäftigungszeiten
  • aktuelle Studienbescheinigungen (2-fach)
    • wenn der Vertrag zwei Semester umfasst, auch für das neue Semester
    • Studienbescheinigungen, die Sie erst während der Vertragslaufzeit erhalten, senden Sie bitte unaufgefordert an uns (per Hauspost über Ihren Bereich oder per E-Mail)
  • ggf. aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (auch bei Weiterbeschäftigung)
  • Formular „Erklärung zur Prüfung der Versicherungspflicht“
    • bei Ersteinstellung einmalig mit Kopie des Sozialversicherungsausweises
    • weitere Informationen zum Formular finden Sie unten
  • wenn das Projekt aus EU-Mitteln gefördert wird: Formular Informations- u. Publizitätspflicht
  • Kopie des Bachelorzeugnisses/ Leistungsnachweis oder Bestätigung vom Prüfungsamt über Bachelorabschluss

Vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen stets zu beachten sind:

  • Das Formblatt muss ausschließlich von der Hilfskraft selbst ausgefüllt werden.
  • Das Formblatt darf max. 3-4 Monate vor dem Vertragsbeginn ausgefüllt werden (Datum).
  • Bitte berücksichtigen Sie alle im Formblatt aufgeführten Hinweise.
  • Bei Ersteinstellung ist die Kopie des Versicherungsnachweises mit der Sozialversicherungsnummer erforderlich. Einen entsprechenden Nachweis können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter 0800-1000 4800) anfordern. Wichtig ist, dass auf dem Nachweis Ihre Sozialversicherungsnummer (oder auch Rentenversicherungsnummer genannt) zu finden ist. Sofern Sie noch keine Rechtenversicherungsnummer besitzen, erfolgt die Beantragung durch das Landesamt für Finanzen. Bei einer Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung ist kein weiterer Nachweis erforderlich, sofern sich die Sozialversicherungsnummer nicht geändert hat.
  • Wir benötigen keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, dafür geben Sie bitte die genaue Bezeichnung Ihrer Krankenkasse an.
  • Bitte geben Sie unbedingt für Rückfragen eine Telefonnummer oder eine E-Mailadresse an, sodass sich die Entgeltzahlung nicht verzögert.
  • Bei Punkt 2: Das Studium ist kein Hauptbeschäftigungsverhältnis.
  • Die im Formblatt angegeben Gesamtstundenanzahl muss mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag übereinstimmen.
  • Die Prüfung der Kurzfristigkeit erfolgt anhand der Anzahl der angekreuzten Arbeitstage und obliegt allein dem Landesamt für Finanzen. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Wochentage entscheidend sein können, ob eine abgabenfreie / kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate bzw. 70 Kalendertage im Kalenderjahr ausgeübt werden.
  • Ausführliche und weitere Informationen zu kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen finden Sie direkt im Formblatt oder bspw. auf den aufgeführten Seiten der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse AOK:
  • Unabhängig von den Angaben in der Erklärung zur Prüfung der Versicherungspflicht ist die Hilfskraft während der gesamten Vertragslaufzeit an allen Kalendertagen über die Universität Rostock versichert.
  • Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Finanzen.

Wie und bei wem melde ich mich krank?

Um einen geregelten Arbeitsablauf bei Krankheit gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrem Fachvorgesetzten (telefonisch oder per Mail) sowie im Personalservice sofort krankmelden, wenn Sie nicht arbeitsfähig sind. Dafür nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur elektronischen Krankmeldung im Online-Portal (Dienstleistungsportal).

Weitere ausführliche Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Arbeitsunfähigkeit (siehe unten) oder bei den allgemeinen Informationen bei den FAQs für studentische Hilfskräfte (siehe oben). 

  • Die Angaben auf meinem Abrechnungsblatt erscheinen mir nicht schlüssig. Was muss ich tun?
    Ergeben sich Ihrerseits bei der Prüfung des Abrechnungsblattes Zweifel, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Finanzen, Abteilung Bezüge. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird umgehend Ihr Anliegen prüfen und eine Klärung herbeiführen. Den zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
  • Warum bekomme ich nicht jeden Monat ein Abrechnungsblatt?
    Sie erhalten nur dann ein Abrechnungsblatt, wenn sich bei der Berechnung des Entgeltes  im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben haben. Das Abrechnungsblatt behält daher seine Gültigkeit, auch für Folgemonate bis zum Erhalt einer neuen Abrechnung. Aus diesem Grund sind die Abrechnungsblätter fortlaufend nummeriert.
  • Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Finanzen.

Sie können Ihre zukünftigen Gehaltsabrechnungen auch digital abrufen. Für die Registrierung klicken Sie auf diesen Link: https://mitarbeiterportal-mv.de. Nach der Registrierung mit Ihrer Personalnummer, diese finden Sie auf Ihrer (ersten) Gehaltsabrechnung, können Sie sich mittels Passwort und TAN bei Ihrem persönlichen Postfach anmelden. Für weitere Informationen steht Ihnen das Service-Team vom LAF zur Verfügung.

Weitere ausführliche Informationen zur Vorbereitung von Verträgen für studentische Hilfskräfte finden die Clearingstellen und Fachbereiche im Dienstleistungsportal im Bereich Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematisch im Prozess "Hilfskraft einstellen".