Personalunterlagen für zukünftige Beschäftigte

Kontakt

Personalservice (S41)
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail: personalserviceuni-rostockde

Für alle Mitarbeitenden der Universität Rostock wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist das Landesbeamtengesetz (LBG) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Mitarbeitenden haben das Recht Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Die unten aufgelisteten Unterlagen werden Inhalt der Personalakte bzw. sind notwendig, damit wir die Auszahlung Ihres Entgeltes durch das Landesamt für Finanzen veranlassen können. Bei Neueinstellungen reichen Sie bitte alle Unterlagen vollständig ein.

Bitte fertigen Sie von Ihren Ausbildungszeugnissen bzw. Ihrem Studienzeugnis (z.B. Bachelor oder Master) sowie (soweit vorhanden) Ihrer Promotion Kopien an und bringen Sie zusätzlich die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit, damit wir die Übereinstimmung mit dem Original vermerken können. Alle anderen Zeugnisse und Urkunden können als Kopie eingereicht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Weiterleiten von Zeugnissen, die an der Universität Rostock erlangt wurden, durch Prüfungsämter etc. an den Personalservice aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Unterlagen, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung übermittelt haben (z.B. Lebenslauf und Zeugnisse), brauchen Sie nicht erneut einreichen (ausgenommen Originale der Zeugnisse).

  • Personalbogen
  • Lebenslauf
  • Passfoto (optional)
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • ggf. Eheurkunde
    • ggf. Geburtsurkunden der Kinder (bitte zwei Kopien einreichen)
  • Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis/ Visum
  • soweit vorhanden, Nachweis der Bildungsabschlüsse
    • in Kopie
      • Schulabschluss
    • Kopie und Orginal:
      • Berufliche Ausbildung (IHK-Zeugnis inkl. Note, Berufsschulzeugnis)
      • Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Fachhochschule)
      • Berufs- und Staatsexamen
      • Promotionsurkunde
      • Habilitation
      • etc.
  • ggf. Referenzen von früheren Arbeitgebern
  • ggf. Nachweis von Wehr- oder Zivildienstzeiten (Eingliederungsbescheinigung)
  • ggf. Anzeige einer Nebentätigkeit
  • (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis (nur zu beantragen, wenn der Personalservice dies bei Ihnen anfragt; bitte im Original einreichen)

Bitte achten Sie darauf, die Formulare für die Gehaltsunterlagen im richtigen Format (DIN A4) auszudrucken und einzureichen. Andere Formate werden vom Landesamt für Finanzen bei der Anweisung Ihres Gehaltes nicht akzeptiert.

Information zum Ausdrucken der folgenden Formulare: Bitte klicken Sie nach dem Ausfüllen des Formulars in den oberen Bereich auf den PDF-Button (Mitte neben Haus-Symbol) und dann auf „Ausdruck anzeigen“. Anschließend müssen Sie die PDFs nur noch ausdrucken.

Bei Ersteinstellung ist die Kopie des Versicherungsnachweises mit der Sozialversicherungsnummer erforderlich. Einen entsprechenden Nachweis können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter 0800-1000 4800) anfordern. Wichtig ist, dass auf dem Nachweis Ihre Sozialversicherungsnummer (oder auch Rentenversicherungsnummer genannt) zu finden ist. Sofern Sie noch keine Rechtenversicherungsnummer besitzen, erfolgt die Beantragung durch das Landesamt für Finanzen.

Wir benötigen keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, dafür geben Sie bitte die genaue Bezeichnung Ihrer Krankenkasse an. 

Bitte geben Sie unbedingt für Rückfragen eine Telefonnummer oder eine E-Mailadresse an, sodass sich die Entgeltzahlung nicht verzögert.

Es ist rechtlich erforderlich, dass wir Sie über verschiedene Gesetze und Vorschriften informieren. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie diese Information erhalten und zur Kenntnis genommen haben, damit wir dies dokumentieren können.

Die VBL-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die alle Mitarbeitende, die nach Tarifvertrag eingestellt sind bei Vertragsbeginn abschließen müssen.

Wissenschaftliche Mitarbeitende können entscheiden, ob sie statt der Pflichtversicherung die freiwillige Versicherung (VBLextra) nutzen möchten. Eine generelle Befreiung von der VBL ist nicht möglich, stattdessen wird nur die Pflichtversicherung (VBLklassik) in eine freiwillige Versicherung (VBLextra) umgewandelt. Der Antrag für die VBLextra ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Personalservice einzureichen.

Mit dem Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses (bei Neueinstellung oder bei Wiedereinstellung mit einer Unterbrechung ab einem Tag) werden Sie zunächst bei der VBLklassik angemeldet. Sofern Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung stellen, erfolgt mit etwas Verzögerung eine (schriftliche) Abmeldung von der VBLklassik und eine (schriftliche) Anmeldung bei der VBLextra. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben oder nähere Informationen zum Thema VBL benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die VBL.

Information zur Beteiligung des Personalrates (WPR): Nach § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt eine personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung für die Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit nur, wenn die betroffenen Beschäftigten dies beantragen. Wenn Sie eine Beteiligung des Personalrates wünschen, zeigen Sie dies bitte rechtzeitig vorher selbständig an.

  • ggf. Vertrag über vermögenswirksame Anlage mit Anlagevermerk
  • ggf. Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers
  • ggf. Erklärung betreffs Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Vordruck Ihrer Krankenkasse)

Bei Wiedereinstellungen mit einer Unterbrechung unter 6 Monaten reichen Sie folgende Unterlagen erneut ein:

  • Bei einer Unterbrechung ab einem Tag ist nur eine Wiederanmeldung bei der VBLextra nötig, vorausgesetzt Sie waren bei Ihrer letzten Beschäftigung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität Rostock und hatten sich für die VBLextra entschieden. Die Information, ob Sie bei der VBLextra oder VBLklassik versichert waren, entnehmen Sie bitte Ihren VBL-Unterlagen.
  • Andere Dokumente oder Formulare sind nur notwendig, sollten sich seit der letzten Beschäftigung Änderungen ergeben haben (z.B. Heirat, Änderung der Bankverbindung o.Ä.).

Nach einer Unterbrechung von 6 Monaten und länger reichen Sie bitte alle Dokumente und Formulare erneut ein. Ausgenommen sind Zeugnisse und Personenstandsurkunden, die Sie bereits in der Vergangenheit eingereicht hatten. Eine Kopie des Versicherungsnachweises (Sozialversicherungsausweis) ist nur einzureichen, wenn sich die Sozialversicherungsnummer geändert hat.

Den Tarifvertrag (TV-L) sowie die aktuellen Entgelttabellen finden Sie hier.

Informationen zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), zur VBLklassik und VBLextra finden Sie hier. Eventuelle Fragen klären Sie bitte vorab direkt mit der VBL.

Für weitere Hinweise zu den Themen Entgeltgruppen/Entgeltstufen, Gehaltsabrechnung, Jahressonderzahlung, Jubiläumsgeld und Vermögenswirksame Leistungen empfehlen wir Ihnen die Seiten vom Landesamt für Finanzen (LAF) zu besuchen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Bearbeitungsfristen im 1. Monat Ihrer Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf Ihr Entgelt gezahlt werden kann.